Beschlussvorlage - 25-2017-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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16.05.2017
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Geplant
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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20.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/ Müritz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der benachbarten Gemeinden vorge-brachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss) - Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz (Stand Dezember 2016) wurde der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 08.02.2017 vorgestellt. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich im Rahmen dieser Informationsveran-staltung über die Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen zu informieren und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wahrzunehmen. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen geäußert bzw. abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2016 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorgetragenen Anregungen und die entspre-chende Abwägung sind im beiliegenden Abwägungsmaterial zusammengestellt. Das Abwä-gungsergebnis ist mitzuteilen.
