Beschlussvorlage - 25-2016-037
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Leistungsvertrag nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt,
das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung mit Gültigkeit ab 01.01.2017, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Knirpsenstadt“ Röbel e.V., Seebadstr. 23a, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg,
zu erteilen.
Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.
Sachverhalt
Sachverhalt: Gemäß § 16 KiföG soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertagesstätten im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen. Mit den Verträgen werden u.a. leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist im § 20 KiföG M-V so geregelt, dass der Finanzierungsbedarf der Einrichtung, welcher nicht durch Land und Landkreis gedeckt wird, mindestens zu je 50 % von den Eltern und der Gemeinde zu tragen ist. Gemeinden können zur Entlastung der Eltern einen höheren Anteil übernehmen. Der Stadtvertretung wird empfohlen, 50 % der Kosten zu übernehmen.
Die Kita „Knirpsenstadt“ hat zuletzt zum 01.02.2015 die Anpassung der Entgelte vorgenommen. Mit Schreiben vom 09.12.2016 hat sie an den Landkreis einen Antrag auf Anpassung der bestehenden Entgeltkalkulation gestellt. Der Landkreis hat die eingereichten Unterlagen geprüft und die Stadt zur
Die Kosten für die Wohnsitzgemeinde je Kind und Monat verändern sich bei einer 50 %-igen Beteiligung gegenüber den zuletzt im Dezember 20104 beschlossenen wie folgt ( die zwischenzeitlich gestiegenen Landesbeteiligungen wurden berücksichtigt) :
Wohnsitzanteil (WSA) WSA
Krippenplatz bis 31.12.2016 ab 01.01.2017
ganztags 154,50 € 235,15 €
Teilzeit ( 6 Std.) 92,70 € 141,09 €
Halbtags (4 Std) 61,80 € 94,06 €
Kindergartenplatz
ganztags 102,72 € 99,35 €
Teilzeit (6 Std) 61,42 € 59,61 €
Halbtags ( 4 Std) 41,09 € 39,74 €
Hortplätze werden in dieser Einrichtung nicht angeboten.
In dem Maße wie sich die Wohnsitzanteile verändern, verändern sich ebenfalls die Elternbeiträge.
