Beschlussvorlage - 25-2017-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt folgende Verfahrensweise für die Zahlung der Konzessionsabgabe durch den Eigenbetrieb „Müritz-Elde-Wasser“:

-          Es wird im Wirtschaftsjahr nur ein Abschlag in Höhe von 60 % auf die Berechnungsgrundlage von 10 % der geplanten Umsatzerlöse bei Trinkwasser gezahlt.

-          Die Restzahlung erfolgt erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr.

Der Konzessionsvertrag mit dem Eigenbetrieb wird gemäß Anlage 1 geändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ab dem Jahr 2011 zahlt der Eigenbetrieb MEWA an die amtsangehörigen Gemeinden (ohne die Gemeinde Schwarz) eine  Konzessionsabgabe für Trinkwasser. Vertraglich wurde ein Betrag in Höhe von 160.000 € jährlich festgeschrieben.

2012 wurde die 1. Änderung zu den Verträgen mit den amtsgehörigen Gemeinden beschlossen. Festgesetzt wurde die Höhe nun auf 10 % der im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes im Vorjahr geplanten Umsatzerlöse für Trinkwasser. Des Weiteren wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung einer Konzessionsabgabe eingearbeitet.

Voraussetzung für die Zahlung ist ein Mindestgewinn von 1,5 % des Sachanlagevermögens im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.

Das kann durch den Eigenbetrieb für den vergangenen Zeitraum nicht nachgewiesen werden. Der Gewinn der Jahre 2010 bis 2014 betrug nur 12 T€ im Durchschnitt. 60 T€ wären aber erforderlich gewesen.

Die Wirtschaftsprüfer haben bei der Prüfung des Jahresabschluss 2015 eindringlich darauf hingewiesen. Es sind für die Vorjahre 167 T€ an gezahlter Konzessionsabgabe durch die Gemeinden und die Stadt zurückzuzahlen. Das bedeutet, dass im Jahr  2016 keine Auszahlung erfolgt.

Die konkrete Höhe der Konzessionsabgabe kann immer  erst nach dem geprüften Jahresabschluss der MEWA festgestellt werden.

Um solch eine hohe Erstattung und damit unplanmäßige Mindereinnahmen für die Stadt in Zukunft zu vermeiden, ist eine anteilige Auszahlung sinnvoll.

Es könnte auch generell eine rückwirkende Zahlung erfolgen, dann würden die Kommunen aber erst 2018 wieder eine Zahlung erhalten (Feststellung Jahresabschluss 2016 im Dezember 2017, Einordnung der Abgabe in den Plan 2018). Das ist in Anbetracht der schwierigen Situation im Ergebnishaushalt der Stadt und auch bei den Gemeinden nicht empfehlenswert.

 

Mit dem neuen Preisblatt für Trinkwasser ab 2015 sind wieder  positive Ergebnisse im Bereich Trinkwasser zu erwarten (2015 218.581 €).  Das Risiko einer Erstattung bei der Zahlung eines Abschlages von 60 % ist also zukünftig sehr gering.

Die Stadt würde 2017 statt eines Betrages von 57 T€ nur 34 T€ an Konzessionsabgabe im Produkt 54000 erhalten. Die Kürzung wurde in den Haushaltsentwurf 2017 eingearbeitet. 2018 gibt es dann die Restzahlung 2017 und den Abschlag 2018.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 54000.46250000

Minderung - Entwurf 2017

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in € 34.000 Minderertrag -23.000                                              

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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