Beschlussvorlage - 06-2017-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den

B-Plan Nr. 21 „Warensberg“ der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortseingang der Stadt Waren (Müritz).

Die ehemalige LPG Pflanzenproduktion Waren-Torgelow nutzte das Gelände bis 1991. Nach 1991 erwarben die Immo-Wert GmbH und die Stadt Waren(Müritz) das Betriebsgelände zur Neubebauung. Im Mai 1992 wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Warensberg“ gefasst. Das Verfahren wurde aufgrund der Insolvenz des Investors eingestellt.

Die PTC Handels- und Verwaltungsgesellschaft erwarb 2015 das Gelände. Am 30. 09.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan durch die Stadtvertretung der Stadt Waren(Müritz) gefasst.

Der Bebauungsplan Nr.21 „Warensberg“ enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungs-rechtliche Voraussetzung für die Entwicklung und die zukünftige Nutzung des Plangebietes. Er schafft die Grundlage für den Neubau von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben. Hervorzuheben ist auch die Beseitigung eines stark vermüllten Ruinengeländes, welches das Ortsbild am nördlichen Ortseingang Warens stark beeinträchtigt. Außerdem regelt der B-Plan die Nutzung des zukünftigen Wohn-, Misch- und Gewerbegebietes unter Berücksichtigung der umweltrelevanten Aspekte in diesem Gebiet.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 21 Warensberg“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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