Beschlussvorlage - 06-2017-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat am 21. Juni 2016 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan in einem 2. Verfahren geändert werden soll.

Die Stadt Röbel/Müritz hat ihre Planungsabsichten überprüft und festgestellt, dass vor allem das Konzept für die Entwicklung der Wohnbauflächen nachzubessern ist. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind erhebliche Flächen für die touristische Entwicklung festgelegt.

Die geplanten Nutzungen wurden bisher nicht umgesetzt. Diese Flächen sollen nunmehr für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten genutzt werden.

Darüber hinaus sollen für bisher unbebaute Grundstücke die Möglichkeiten der Wohnungsbebauung geschaffen werden.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Teilbereiche:

 

  1. Fläche zwischen dem Altstädter Friedhof und der Gartenanlage entlang der Seebadstraße und des Marienfelder Weges (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  2. ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebshof Marienfelder Weg (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  3. Fläche der MEWA, Seebadstraße 6 (zukünftiger Wohnungsbaustandort)
  4. Fläche zwischen Ludorfer Weg und Mirower Straße (bisheriger Wohnungsbaustandort- entfällt)
  5. Gewerbehof und Garagenstandort südlich der Mirower Straße zwischen Gelände EDEKA Markt und Gartenstraße (zukünftiger Wohnungsbaustandort)

Die Flächen sind in der beiliegenden Planzeichnung entsprechend gekennzeichnet.

 

Darüber hinaus werden in 2 weiteren Teilflächen die Festsetzungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

  1. Flächen der ehemaligen Bahnanlagen (Bahnanlagen wurden abgebaut - Darstellung als Bahnanlage entfällt)
  2. nordöstlich der Minzower Straße (ehemalige Gewerbeflächen sind zur Nutzung für Markt- und Kulturveranstaltungen vorgesehen – zukünftige Darstellung als Sondergebiet „Markt- und Kulturveranstaltungen)

 

Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz werden  planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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