Beschlussvorlage - 25-2017-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Rahmenrichtlinie der Stadt Röbel/Müritz über die Festsetzung von Pacht-, Mietzins und Nutzungsentgelt
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Maren Schnitzer
- Antragsteller:
- Schnitzer, Maren
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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02.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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07.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt: Mit diesem Beschluss soll die Rahmenrichtlinie der Stadt Röbel/Müritz über die Festsetzung von Pacht-, Mietzins und Nutzungsentgelt auf einen aktuellen Stand gebracht werden.
Komplett herausgenommen werden die Pachtzinsfestlegungen für geschlossene Lagerflächen, für sonstige Gebäudeflächen zur gewerbliche Nutzung, für den Bootsschuppen in der Wünnow sowie die Mietzinsen für Wohnungen und Nebenräume / für gewerbliche Nutzungen.
Durch Veräußerung hat die Stadt Röbel/Müritz mittlerweile keine der zuvor genannten Objekte zur Verpachtung und Vermietung mehr.
Bei den Pachtzinsen für Ackerland und Grünland wurde 2008 ein Mindestpachtzins festgelegt. Dieser wurde durch die Verwaltung kontinuierlich auf der Grundlage der vom staatlichen Amt für Umwelt und Natur herausgegebenen ortsüblichen Pachtzinsen angepasst. So erfolgte in den Jahren 2015/2016 die Anpassung für Ackerflächen auf einen Wert von 7,00 €/je Bodenpunkt/Jahr und Hektar und für Grünland auf einen Wert von
100 €/Jahr und Hektar.
Die Stadt Röbel/Müritz hat momentan noch ~580 Garagenstellplätze an 11 verschiedenen Standorten. Darin enthalten sind ca. 220 verpachtete Garagenstellplätze sowie derzeit ca. 30 vermietete und ca. 30 leerstehende Garagen am Standort Kiesgrube (insgesamt 280), der in diesem Jahr neugeordnet werden soll.
Der Pachtzins für Garagenstellplätze (Grund & Boden) beträgt zurzeit 50,00 €/Jahr. Er soll aufgrund der schwierigen Haushaltslage für bestehende Verträge zum 01.01.2018 und für im Jahr 2017 neu abzuschließende Verträge rückwirkend zum 01.01.2017 auf einen Betrag von
80,00 €/Jahr festgelegt werden. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden und Städten hat ergeben, dass dort teilweise schon ein höheres Nutzungsentgelt gezahlt wird. Folgende Jahreswerte wurden ermittelt:
Neubrandenburg: 47 - 109 € (Standort abhängig), Neustrelitz: 90-120 € (Altverträge = 90 €, Neuabschlüsse = 120 €), Wittstock: 75 €, Waren(Müritz): 80 €, Malchow und Umland: 30 €, Mirow: 50 €, Penzlin und Umland: 50 €, Rechlin: 40 €,
Melz: 35 €, restliche Gemeinden des Amtes Röbel-Müritz: 30 €.
Für die Schätzung der Mehreinnahmen ab 2018 wurde von ca. 350 Garagen mal 30 € ausgegangen (10.500€)
