Beschlussvorlage - 06-2016-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Bebauungsplan Nr. 69 „Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz) hat in Ihrer Sitzung am 20. Juli 2016 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände“ gefasst.

 

Das Plangebiet ist 43.461 m² groß und befindet sich nordwestlich des Bahnhofes Waren (Müritz). Es liegt nördlich der Gleise der Bahnstrecken Berlin-Rostock, Waren (Müritz)- Malchow, ostwärts der B 108, Teterower Straße und südlich des Ellerbruchs.

 

Der B-Plan setzt ein Gewerbegebiet nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest.

Die Höhe der baulichen Anlagen orientiert sich am Bestand und ist als Höchstmaß von einer max. Höhe von 10,00 m festgesetzt. Es sind Grundstücksgrößen von 1.200 m² bis 5.019 m² geplant.

 

Das Plangebiet ist im Nordwesten über die Straße Am Wiesengrund an das Straßennetz angeschlossen. Durch die Planstraße A soll das Plangebiet an das vorhandene Gewerbegebiet Mecklenburger Backstuben / Möwe Teigwarenwerk im Osten erschlossen werden. Hierdurch wird das städtebauliche Ziel, die Entlastung der Nordstadt vom Schwerverkehr erreicht.

 

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Voraussetzung einen aufgegebenen, innenstadtnahen Standort wieder nutzbar zu machen. Er ist die Grundlage zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch den B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet ehemaliges Bahnbetriebsgelände“ der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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