Beschlussvorlage - 25-2016-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Komplexsanierung der Grundschule Röbel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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08.11.2016
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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17.11.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Begehung der Grundschule durch den Bürgermeister, den Bauamtsleiter und der Schulleitung, haben sich die seit Jahren bekannten Mängel bestätigt. Dazu gehören die veralteten Elektroleitungen außer in den bereits sanierten Klassenräumen, der gesamte Sanitärbereich (teilweise Erneuerung der Keramik 2014), unzureichende Schulhofgestaltung, insbesondere die Bodenbeschaffenheit, sowie der fehlende Platz für die Durchführung des Schulsports im Außenbereich, die im Rahmen der geplanten Inklusion fehlende barrierefreie Erreichbarkeit der Klassenräume (Fahrstuhleinbau) und die fehlende schallschutztechnische Überarbeitung der Pausen- und Treppenräume.
Mit der im Jahr 2015 durch den Landkreis beschlossenen Schulentwicklungsplanung wurde die Bestandsfähigkeit der Grundschule Röbel bestätigt. Der Raumbedarf wird speziell auch nach Freizug der „NaWi-Räume“ durch den Schulcampus für den Planungszeitraum (bis 2020) für ausreichend betrachtet.
Mit Übernahme des Gebäudes vom Landkreis waren erhebliche Brandschutzauflagen verbunden. Diese wurden in den Flur- und Treppenbereichen im Jahr 2013 durch umfangreiche Baumaßnahmen erfüllt.
Nunmehr sollen die weiteren Mängel im Rahmen einer Komplexsanierung behoben
werden. Weiterhin soll mit der Planung auch der gestiegene Bedarf an Hortplätzen und Möglichkeiten zur Kapazitätsschaffung , gegebenenfalls durch Um-und Ausbau z.B. des Dachgeschosses geprüft werden. Die noch nicht genau absehbaren Planungskosten(Schulgebäude Phase 1-4, ca.30.000 €, Schulhof- und Sportplatz Phase 1-4 ca. 15.000 € ) werden zurzeit mit 45.000 € geschätzt und sind in den Haushalt 2017 einzustellen, erst nach Vorlage des genehmigten Haushaltsplan 2017 kann die Planung beauftragt werden.
