Beschlussvorlage - 25-2016-022
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Elke Rose
- Antragsteller:
- Rose, Elke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Gestoppt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.09.2016
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Umstellung auf die Doppik war erstmalig eine Eröffnungsbilanz gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2012 aufzustellen.
Hierfür war es erforderlich das gesamte Vermögen und alle Verbindlichkeiten, Sonderposten und weitere Bilanzpositionen der Stadt Röbel/Müritz zu erfassen und auch zu bewerten.
Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 3 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen um einen Anhang zu ergänzen. Der Anhang enthält vor allem Erläuterungen zu der Bewertung des Vermögens und den ausgeübten Wahlrechten sowie Übersichten zu Forderungen und Verbindlichkeiten.
Die Eröffnungsbilanz wurde mit Unterstützung durch ein NKHR-Beratungsbüro erarbeitet.
Die Bilanz ist im Rahmen der örtlichen Prüfung gemäß § 3a des Kommunalen Prüfungsgesetzes durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Das erfolgte in 2 Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadtvertretung Röbel/Müritz.
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungen wurde dann ein Prüfbericht mit abschließendem Prüfungsvermerk verfasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Stadtvertretung die Eröffnungsbilanz festzustellen.
