Beschlussvorlage - 25-2016-021
Grunddaten
- Betreff:
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Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Röbel/Müritz durch das Amt Röbel-Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Renate Utecht
- Antragsteller:
- Utecht, Renate
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel-Müritz beauftragt das Amt Röbel-Müritz die gemäß des „Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG)“ vom 21. Dezember 2015 in § 2 Absatz 1 Punkt 1 aufgeführte Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung einer Brandschutzbedarfsplanung im Zusammenhang mit einer für das gesamte Amt Röbel-Müritz umfassenden Planung durch eine Fachfirma für Brandschutzplanung im Jahr 2017 erstellen zu lassen. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den Haushaltsplan des Amtes Röbel-Müritz für 2017 eingestellt und über die Amtsumlage der jeweiligen Gemeinde gedeckt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 21. Dezember 2015 trat das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V in Kraft. In § 2 sind die Aufgaben der Gemeinden festgelegt. Unter anderem haben die Gemeinden eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie benachbarten Gemeinden abzustimmen.
Um eine sachlich unabhängige und fachlich fundierte Planung für jede Gemeinde im Amtsbereich zu realisieren, wird vorgeschlagen, dass die Brandschutzbedarfsplanung durch eine fachkundige Firma für Brandschutzplanung für alle Gemeinden und die Stadt Röbel/Müritz erstellt wird. Mit dieser komplexen Planung können Defizite bei der Ausrüstung und bei den Kräften besser ausgeglichen werden, vor allem kann das Problem der Tageseinsatzbereitschaft gemindert werden. Auch wird davon ausgegangen, dass mit der komplexen Planung die Planungskosten geringer gehalten werden.
Die Leistung wird nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) vergeben. Die Kosten werden auf ca. 40 000 € für den gesamten Amtsbereich geschätzt.
