Beschlussvorlage - 25-2016-020
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Satzung zur Änderung der Kurabgabensatzung der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourismus/Kultur
- Bearbeiter:
- Peter Drews
- Antragsteller:
- Drews, Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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30.08.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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27.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Röbel/Müritz ist staatlich anerkannter Erholungsort und somit berechtigt, eine Kurabgabe zu erheben. Der derzeit bestehende Kurabgabezeitraum von Mai-September soll um die Monate April und Oktober erweitert werden.
Die Stadt vermarktet sich touristisch unter dem Banner „Müritz plus“ gemeinsam mit den Orten Waren (Müritz), Malchow, Plau am See und Rechlin. In den anderen Orten wird jeweils von April-Oktober (Plau, Rechlin) oder ganzjährig (Malchow, Waren) eine Kurabgabe erhoben.
Unter Beachtung des Zeitraumes der Herbstferien, der Feiertage zum Tag der Deutschen Einheit und des Reformationstages sowie des verlängerten Wochenendes an Ostern ist eine Ausweitung der Kurabgabepflicht sinnvoll, da hier auch ein erhöhtes Gästeaufkommen herrscht.
Weiterhin hält die Stadt mit der MüritzTherme eine der regionalen, saisonverlängernden Angebote für die Gäste der gesamten Region vor. Im Herbst werden ab dem Röbeler Hafen verschiedene naturkundliche Führungen (Rad, Schiff, Wasser) angeboten. Auch das Nationalparkticket des ÖPNV wurde bis zum 31. Oktober verlängert. Zusätzlich zu den Vergünstigungen der Kurabgabekarte wurde ein Gästepass erarbeitet, der den Touristen (geldwerte) Vorteile über die gesamte Region hinweg zugänglich macht.
Ergänzend hinzuzufügen ist, dass auch der Regionalverband der Seenplatte einen seiner Schwerpunkte auf die Vermarktung des sogenannten „indiansummers“ – also des erlebenswerten Herbstes – legt.
