Beschlussvorlage - 25-2016-013
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Haushaltssatzung 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Hannelore Guth
- Antragsteller:
- Guth, Hannelore
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.05.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Änderung des § 5 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer |
|
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
|
(Grundsteuer A) auf | 280 v. H. |
b) für die Grundstücke |
|
(Grundsteuer B) auf | 350 v. H. |
|
|
2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Leider wurde durch ein Versehen der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Haushalts-satzung 2016 falsch ausgewiesen. Die zur Beschlussfassung am 30.03.2016 vorgelegte Haushaltssatzung wies für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 320 v. H. aus. Es wurde aber bereits seit dem Jahr 2010 jährlich mit der Haushaltssatzung ein Hebesatz von 350 v. H. beschlossen und auch so angewandt. Für die weiteren Bestandteile der Haushalts-satzung und für den Haushaltsplan ergeben sich keine Änderungen.
