Beschlussvorlage - 25-2016-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Änderung des § 5 der  Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

 

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

 

(Grundsteuer A) auf

280 v. H.

b)  für die Grundstücke

 

(Grundsteuer B) auf

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer auf

380 v. H.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Leider wurde durch ein Versehen der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Haushalts-satzung 2016 falsch ausgewiesen. Die zur Beschlussfassung am 30.03.2016 vorgelegte Haushaltssatzung wies für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 320 v. H. aus. Es wurde aber bereits seit dem Jahr  2010 jährlich mit der Haushaltssatzung ein Hebesatz von 350     v. H. beschlossen und auch so angewandt. Für die weiteren Bestandteile der Haushalts-satzung und für den Haushaltsplan ergeben sich keine Änderungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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