Beschlussvorlage - 25-2016-009
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andrea Riemann
- Antragsteller:
- Riemann, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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30.03.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem neuen Gesetz über den Brandschutz und die technische Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21. Dezember 2015 hat sich die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kostenersatz nach Einsätzen der Feuerwehr geändert. Damit ist die Satzung der Stadt Röbel/Müritz über die Erhebung von Gebühren und den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr vom 29. Juni 2010 nicht mehr rechtsgültig.
Die neue Satzung wurde auf der Grundlage des neuen Brandschutzgesetzes erarbeitet und Gesetzesänderungen, die Einfluss auf das Recht des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung haben eingearbeitet.
Die Kostensätze für den Einsatz von Personal und die vorhandenen Fahrzeuge wurden neu kalkuliert. Die Kalkulation wurde auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten der letzten 3 Jahre (2013 – 2015) erarbeitet. Mit dem veränderten Fahrzeugbestand im Gerätehaus ab 2015 hat sich auch die Kalkulation verändert.
Die Erfassung der Drehleiter des Amtes dient nur der Vollständigkeit der Kalkulation, da sie im Gerätehaus der FFw Röbel/Müritz stationiert ist. Eine Kostenerhebung durch die Stadt ist nicht möglich, da sie sich nicht im Eigentum der Stadt Röbel/Müritz befindet.
Die Kostenabrechnung je 15 Minuten Einsatzzeit wird empfohlen. In Mecklenburg-Vorpommern sind keine konkreten Regelungen getroffen worden. Die Gerichtsurteile der Oberverwaltungsgerichte in anderen Bundesländern zeigen eine Spanne von maximal halbstündlich bis zur minutengenauen Abrechnung auf.
