Beschlussvorlage - 25-2016-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, die Festlegung des Geltungsbereiches der städtebaulichen Maßnahme „Schulanbau am Schulcampus Röbel“ für das städtische Grundstück Flur 8, Flurstück 26/2 zum Einsatz von Städtebaufördermitteln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In ihrer Sitzung am 23. Juni 2015 fasste die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Schulanbaus im Bereich des Schulcampus Röbel.

 

Der Grund für diesen Beschluss war die durch die Schulleitung des Schulcampus aufgezeigte Notwendigkeit der Erweiterung der Klassenraumkapazität, insbesondere zur Schaffung der erforderlichen Fachkabinette für den naturwissenschaftlichen Unterricht. Die dargestellte Raumsituation hat sich zwischenzeitlich durch die Beschulung von Asylbewerber- bzw. Flüchtlingskindern weiter verschärft. Der von der Schulleitung angemeldete Raumfehlbedarf wurde mit Schreiben vom

28. April 2015 durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bestätigt.

Im vom Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beschlossenen Schulentwicklungsplan vom 6. Juli 2015 gilt der Bestand des Schulcampus Röbel als langfristig gesichert.

Zur Einwerbung von Finanzhilfen aus dem Städtebauförderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ ist für das oben genannte Bauvorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge ein abgegrenztes örtliches Teilgebiet festzusetzen. Das diesbezügliche Gebiet wird durch das städtische Grundstück Flur 8, Flurstück 26/2 beschrieben.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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