Beschlussvorlage - 25-2015-039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, die Stelle des Bürgermeisters  öffentlich auszuschreiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister der Stadt Röbel/Müritz, Herr Heinz-Fritz Müller, hat zum 4. Juli 2016 seinen Rücktritt vom Amt des Bürgermeisters erklärt. Aus diesem Grund findet eine Neuwahl statt.

 

Gem. § 37 Abs. 2 Satz 3 KV M-V kann auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Mitglieder der Stadtvertretung die Stelle spätestens drei Monat vor dem Wahltag mit einer Bewerbungsfrist von mindestens einem Monat überregional oder regional öffentlich ausgeschrieben werden. Diese Ausschreibung kann z.B überregional im Internet und im Überblick (Zeitschrift des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V) erfolgen. Es ist auch eine regionale öffentliche  Ausschreibung z.B. im Müritz-Anzeiger möglich. Die vorgenannten Ausschreibungsmöglichkeiten sind kostenlos.

 

Mittels einer öffentlichen Ausschreibung soll sowohl ein möglichst großer Kreis potentieller Bewerber auf die frei werdende Stelle aufmerksam gemacht, als auch politischen Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit gegeben werden, ein möglichst qualifiziertes Bewerberpotential zu erschließen.

Es ist zulässig, gewünschte fachliche Qualifikationsvoraussetzungen deutlich zu machen, solange nicht der Eindruck entsteht, dass das Einhalten solcher Voraussetzungen eine zwingende Wählbarkeitsvoraussetzung darstellt.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen ergeben sich allein aus dem Landes- und Kommunalgesetz. Auszug aus der gesetzlich vorgeschriebenen Wahlbekanntmachung:

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag

  1. das 18. aber noch nicht das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr, vollendet haben,
  2. die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz (LBG M-V) erfüllen, insbesondere die persönliche und gesundheitliche Eignung,
  3. nicht nach § 6 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

 

Für die Wahl zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin sind die persönlichen Wählbarkeits-voraussetzungen gem. § 66 LKWG M-V zu beachten.

 

Sollte auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden, erfolgt nur die wahlrechtlich vorgeschriebene Veröffentlichung „Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ als Teil der Wahlbekanntmachung.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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