Beschlussvorlage - 25-2015-037
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Termins für die Bürgermeisterneuwahl der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Antragsteller:
- Lübke, Heidemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Stadt Röbel/Müritz, Herr Heinz-Fritz Müller, hat mit Schreiben vom 14.11.2015 (Eingang im Amt Röbel-Müritz am 16.11.2015) erklärt, dass er sein Amt zum 4. Juli 2016 niederlegt. Dieser Rücktritt gilt rechtlich als Antrag auf Entlassung aus dem Amt und bedarf der Annahme durch die Stadtvertretung als oberste Dienstbehörde. Diese Entscheidung ist aber gebunden, so dass der Stadtvertretung kein Entscheidungsspielraum bleibt.
Gem. § 44 Abs. 10 Satz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg – Vorpom-mern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) , zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 8. Januar 2015 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 1, S. 2) findet in diesem Fall eine Wahl aus besonderem Anlass statt. (Die Wahlperiode würde offiziell am 4. Januar 2020 enden.)
Durch die Gemeindewahlleitung wurde die Notwendigkeit der Wahl festgestellt.
Die Wahl einschließlich eventueller Stichwahl muss spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl erfolgt sein.
Der Tag der Wahl wird von der Stadtvertretung bestimmt. Gleichzeitig ist über den Tag einer möglichen Stichwahl zu entscheiden.
Wahltag ist immer ein Sontag. Die Stichwahl findet zwei Wochen später statt.
Als Wahltag ist der 10. April 2016 und als Tag einer eventuellen Stichwahl der 24. April 2016 möglich.
