Beschlussvorlage - 25-2015-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung einer öffentlichen Straße in der Stadt Röbel/Müritz gemäß Â§ 7 StrWG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
- Antragsteller:
- Siegmund, Marlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2015
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, eine Teilfläche von ca. 110 m² des Wegegrundstückes (Flur 7, Flurstück 182 Gesamtfläche ca. 140 m²) dem öffentlichen Verkehr entsprechend § 7 des Straßen-und Wegegesetzes M-V (StrWG-MV), als sonstige öffentliche Straße zu widmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Bereich des Stadtgarten, Höhe Arztpraxis Stövesand/Thiele rechts, befindet sich ein von den angrenzenden Grundstücksanliegern als Weg genutztes Grundstück (Flur 7, Flurstück 182) mit einer Fläche von 140 m². Dieses Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Röbel/Müritz. Ein Teil des Grundstückes, ca. 30 m², ist überbaut. Diese überbaute Fläche wird im Zusammenhang mit dem Verkauf der angrenzenden Grundstücke an den Käufer Herrn Siegl veräußert.
Für das Restgrundstück verbleibt eine nutzbare Länge von 25 m mit einer Fläche von ca. 110 m². Die erforderliche Vermessung übernimmt der Käufer.
Diese Fläche ist aus nachfolgenden Gründen gemäß § 7 als sonstige öffentliche Straße (§ 3 Satz 1 Nr. 4 StrWG M-V) zu widmen.
- Sie ist als Zuwegung zu den anliegenden Grundstücken erforderlich.
- Im Grundstück befinden sich öffentliche Versorgungsleitungen.
-
Die Widmung ist öffentlich bekanntzumachen.
