Beschlussvorlage - 25-2015-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Sanierung des Mühlenberges mit Städtebaufördermitteln.

 

Die Kosten der Baumaßnahme dürfen  mit allen Kosten einschließlich Honoraren und Nebenkosten 81.000 € Brutto nicht überschreiten. Der Entwurf Variante 2 ist entsprechend anzupassen.

 

Es ist zwingend Folgendes umzusetzen:

-          Die Zuwegung zur Mühle in sandfarbener Betonpflasterung (ohne Findlingseinfassung) in weitestgehend barrierefreier Steigung, d.h. mit einem kleinen Vorplatz am Mühlengebäude.

-          der Rundumweg folgt der Mühlengalerie, wassergebunden ohne Geländer

-          die Beständigkeit der Wege- und Platzflächen gegen Regenwasser muss gesichert sein,

-          die Herstellung der Sichtachsen zu den beiden Kirchtürmen, dem Wasserturm und dem Astronomieturm der Schule auf dem Gildekamp,

-          die energiesparende und wirtschaftliche Beleuchtung der Mühle, vorzugsweise mit LED,

-          auf die Ordnung des Bereiches am Hügelfuß zu den Gärten hin (Pflegeweg) wird verzichtet,

-          der Bewuchs mit Trockenrasen und Bocksdorn an der Böschung wird als geeignete Hangbefestigung beibehalten,

-          auf der kleinen Freifläche mit Sichtbeziehung zum Astronomieturm bzw. zum Mönchteich ist eine Bank aufzustellen,

-          Erdarbeiten haben sich ausschließlich  auf das Erfordernis für den Wegebau zu beschränken,

-          die „Mühlensteintreppe“ zum Mühleneingang ist zu erhalten,

-          auf großflächige Rasenansaaten wird verzichtet, der vorhandene Naturrasen bzw. der Schotterrasen auf dem „Festplatz“ ist zu belassen,

-          Schälchenstein, Mühlensteine, Holzplastik, Insektenhotel und Verkaufsbuden bleiben an ihrem Platz,

-          Tisch mit Bänken ist durch neue Sitzgruppe zu ersetzen,

-          für die Bänke und die Sitzgruppe sind Gestaltungs-/Kostenalternativen vorzulegen,

-          die Außenwandflächen zum Nachbarn (Fam. Steinbeck) sind farblich zu gestalten,

-          für  die Dixi-Toilette ist eine Sichtblende vorzusehen.

 

Der Entfernung des Ahornbaumes und seiner Sämlinge wird ausdrücklich zugestimmt. Der Bewuchs an der Böschungskante und auf der Böschung ist so zu gestalten, dass die Blickbeziehungen längerfristig gewährleistet und der Blick auf die Mühle verbessert wird.

 

Das Gebüsch erhält dazu einen Formschnitt bzw. wird an der Kante entfernt oder wird an Fehlstellen in der Böschung attraktiv ergänzt. Störender Bewuchs wird entfernt.

 

Die Forderungen der Behindertenverbände, der Denkmalpflege und des Umwelt- und Naturschutzes sind zu beachten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch Hr. Prof. Pulkenat, Planungsbüro Pulkenat, wurden 3 Varianten der barrierefreien Gestaltung des Mühlenberges im Bauausschuss vorgestellt. Prinzipiell wurde die Variante 2 als Gestaltungsziel befürwortet. Der Bauausschuss hat jedoch den Aufwand für nicht angemessen angesehen und empfohlen, in der Vorortberatung vor dem nächsten Hauptausschuss weitere Einsparungsmöglichkeiten festzusetzen. Die dort festgesetzte Gestaltung sollte dann durch den Hauptausschuss beschlossen werden. Aufgrund der Planungssumme ist der Hauptausschuss bis zu 100.000,00 € beschließendes Gremium. Die Einbringung von Eigenleistungen durch den Wirtschaftshof wird aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung als nicht realisierbar eingeschätzt.

 

In der gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses mit dem Bauausschuss wurden weitere Gestaltungsprinzipien festgelegt, die Beschlussfassung sollte jedoch durch die Stadtvertretung erfolgen.

 

Bedingung für die Förderfähigkeit ist die Barrierefreiheit bzw. Steigerung der Lebensqualität für Behinderte. Dies wird durch die Ermöglichung des Ausblickes für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Gehbehinderte auf die Stadt erfüllt. Der Ausblick entspricht dann dem jetzigen Rundblick von der Mühlengalerie aus. Ein barrierefreier Zugang in die Mühle entfällt aus denkmalpflegerischen Gründen. Es kommt nur die Qualitätssteigerung für das Umfeld in Betracht. Der vorläufige Förderbescheid sieht für dieses barrierefreie Umfeld die förderfähige Bausumme von max. 81.000 € vor.

 

Die unterschiedlichen Vorschläge zur Wegeführung bzw. die zusätzliche direkte Zuwegung sowie der Gestaltung werden unter den Maßgaben der Genehmigungsbehörden und zu beteiligenden Verbänden durch das Planungsbüro geprüft werden. Die Genehmigungsplanung ist dann entsprechend anzupassen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto

a)5110278139000.

 

 

 

 

 

 

b)5410078532290

Ertrag/Einzahlung in €          56.700 €     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €     24.300 €

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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