Beschlussvorlage - 25-2015-025
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss zur Schulsozialarbeit an der Grundschule Röbel
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.06.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.06.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits seit einigen Jahren hat die Schulleitung der Grundschule immer wieder darauf hingewiesen, dass auch an dieser Schule mit den ständig gestiegenen Schülerzahlen eine Schulsozialarbeiterstelle benötigt. Mit Schreiben vom 12.05.2015 hat sie dies nun schriftlich bei der Stadt beantragt und begründet.
Ab August 2015 werden an der Grundschule voraussichtlich 300 Schüler beschult. In allen Klassen gibt es Schüler mit besonderem sonderpädagogischen Förderbedarf, dieser wird nicht ausreichend über Personalbereitstellung durch das Land abgedeckt. Hinzu kommen die an der Schule eingerichteten Diagnoseförderklassen – insbesondere für Schüler, die früher in die 1. oder 2. Klasse der Förderschule besucht haben. Mit der geplanten Schließung der Förderschule werden auch die Kinder der 3. und 4. Klassen verstärkt die Grundschule besuchen. Die geplante Inklusion von Schülern mit weiterem sonderpädagogischen Bedarf an den allgemeinbildenden Schulen ist eine weitere zusätzliche Aufgabe für die Schule.
Die Aufgabe von Schulsozialarbeitern besteht auch in der Beratung aller Schüler, Eltern und Lehrer, ebenso soll die Sozialkompetenz der Schüler gestärkt werden und an Lösungen bei Problemen mit einzelnen Schülern und in den Klassen mitwirken. Präventionsangebote (z.B. im Bereich der Gewaltprävention), ein offenes Ohr für alle Sorgen der Schüler und die Zusammenarbeit mit dem kreislichen Jugendamt sind weitere Aufgaben.
Vorgesehen ist die Beantragung für eine Stelle mit 35 Wochenstunden über den EuropäischenSozialFonds (ESF) oder aus dem Bildungs-und Teilhabepaket.
Die Stadt Röbel/Müritz hat seit 2014 eine Kooperationsvereinbarung mit CJD Waren und dem Landkreis darüber abgeschlossen, dass die Trägerschaft für die Schulsozialarbeit in Röbel beim CJD liegt, dies schließt die Beantragung und Abrechnung sowie die Anstellung der Beschäftigten mit ein. Dafür erhält das CJD eine Erstattung der Personalkosteneigenmittel (40 %) sowie Verwaltungskosten. Für die neu zu beantragende Stelle sind die Kosten konkret noch nicht bekannt – es wird von insgesamt ca. 17.000 €/Jahr ausgegangen – im Durchschnitt sind dies auch die Kosten für die vorhandenen Schulsozialarbeiter. Die Kosten fließen mit in die Schulkostenumlage und ist von allen Schüler entsendenden Gemeinde zu tragen.
