Beschlussvorlage - 25-2015-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebes MüritzTherme
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Tino Franke
- Antragsteller:
- Franke, Tino
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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04.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 5 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 25. Februar 2008 (GVOBL.M-V S. 71) den Jahresabschluss des Eigenbetriebes MüritzTherme für das Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 334.146,16 €.
Der Fehlbetrag ist entsprechend § 10 Abs. 9 der EigVO aus dem Haushalt der Stadt Röbel/Müritz auszugleichen.
Die Veröffentlichung erfolgt nach Beschlussfassung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Röbel/Müritz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch den Landesrechnungshof wurde 2012 erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidelis Revision GmbH mit der Prüfung beauftragt. Dieses Unternehmen hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und den Prüfbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 15. Januar 2015 an die Stadt übersandt.
Geplant war mit dem Wirtschaftsplan 2012 ein Fehlbetrag von 302.000 €. Das Ergebnis hat sich also um 32.146,16 € verschlechtert. Es erfolgte eine geringere Auflösung der Sonderposten zum Anlagevermögen. Bei den betrieblichen Aufwendungen wurden 21.739,97 € mehr ausgegeben. Ursache dafür sind höhere Raum- und Bewirtschaftungs-kosten. An den Betreiber mussten aufgrund der Vertrages Ausgleichszahlungen für die Tarifsteigerungen bei Strom und Gas gezahlt werden.
Der Fehlbetrag wurde bereits in Höhe von 275.000 € durch Überweisung der Stadt auf das Konto des Eigenbetriebes ausgeglichen. Die Verbuchung des Restbetrages erfolgt über das Verrechnungskonto (Verbindlichkeiten Eigenbetrieb gegenüber Stadt) und wird nach Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 gegen den Verlust gebucht.
