Beschlussvorlage - 06-2015-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Campingplatz Kamerun“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Campingplatz Kamerun liegt am Nordwestufer der Müritz, ca. 1000 m südwestlich der Stadt Waren (Müritz) und besteht in diesem Bereich seit Jahrzehnten.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waren (Müritz) von 2006 wurde die Fläche jedoch nicht in Gänze als Sondergebiete die der Erholung dienen – Zweckbestimmung Campingplatz dargestellt.

Ziel ist es, den Bestand des Campingplatzes insgesamt darzustellen und eine städtebauliche Ordnung für diesen Bereich festzuschreiben.

Mit der Änderung  der Darstellung des Flächennutzungsplanes in Sondergebiete die der Erholung dienen mit der Zweckbestimmung Campingplatzgebiete werden in Übereinstimmung mit den Festsetzungen des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 34 „Campingplatz Kamerun“ die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für den weiteren Betrieb des Campingplatzes geschaffen.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Campingplatz Kamerun“ der Stadt Waren (Müritz) nicht berührt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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