Beschlussvorlage - 25-2015-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Hauptstraßenzug in der historischen Altstadt ist beidseitig zu beleuchten. Die Altstadtleuchten werden dazu jeweils mit 2 Energiesparleuchten ausgestattet. In der Zeit ab 23.00 Uhr  bis zur Morgenlicht-Ausschaltung erfolgt eine Nachtabsenkung auf jeweils 1 Leuchtmittel bei beidseitiger Beleuchtung. Die Energiespar-Leuchtmittel werden zur  wirtschaftlichen Wartung zu einem Zeitpunkt 2015 komplett und einheitlich erneuert.

Zur Finanzierung sind primär die Mittel für die Straßenunterhaltung/ Straßenbeleuchtung einzusetzen.

 

  1. Die LED-Umrüstung wird vorerst nur iin den Straßen Schulstraße, Müritzpromenade, Bahnhofstraße und Mirower Straße durchgeführt. Anschließend erfolgt entsprechend dem Bestand ggf. die beidseitige Beleuchtung.

Zur Finanzierung sind die für die LED-Umrüstung eingeplanten Mittel zu verwenden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die reduzierte Beleuchtung entlang des Hauptstraßenzuges in der historischen Altstadt mit einseitiger Beleuchtung und nur einem Leuchtmittel wird nach einem Jahr Erprobung als zu dunkel eingeschätzt. Es wertet die Altstadt gegenüber dem übrigen Stadtgebiet ab. Insbesondere als Standort von mittelständischem Gewerbe und Handel soll die historische Altstadt durch eine attraktivere Beleuchtung bzw. hellere Ausstattung gefördert werden.

 

Die geplante Umrüstung der Altstadtleuchten auf LED lässt sich zurzeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzen. Im gesamten Straßenzug gibt es 4 unterschiedliche Grundformen der Anordnung des Beleuchtungsmittels. Jede Leuchte ist handgefertigt und deshalb nicht maßhaltig. Zur Umrüstung müsste jedes Teil nummeriert, auseinandergebaut, eingeschickt, über Einzelanfertigung umgerüstet und wieder montiert werden. Die Lampenköpfe sind ohne Verlust der Weihnachtsbeleuchtung nicht abnehmbar. Der Leuchtenpfeiler ist ebenfalls handgefertigt und endet nicht zylindrisch sondern konisch. Es kann also auch kein anderer Lampenkopf mit Adapter montiert werden. Das Leuchtmittel hat keine Drehfassung sondern ist ein Steckleuchtmittel.  Der erprobte Umbau auf eine Drehfassung lässt sich nicht in allen Lampen verwirklichen, da sie nur teilweise eine geeignete Befestigung ermöglichen. Außerdem wäre dann immer noch der Missstand der schlechten Reinigung bzw. großen Verschmutzung mangels Versiegelung gegeben.

 

Für eine sinnvolle LED-Umrüstung müsste die komplette Lampe getauscht werden.

 

Deshalb wird als wirtschaftlichste Lösung der Einsatz von Energiespar-Leuchtmitteln für den Altstadtbereich empfohlen. Die geplanten Mittel zur Unterhaltung müssten dazu ausreichen.

 

Die Leuchten in der Schulstraße, Müritzpromenade, Bahnhofstraße und Mirower Straße haben standardisierte Maße, für die es fertige Umrüstungslösungen gibt. Die Gesamtsumme wird voraussichtlich nicht den Fördermindestsatz erreichen. Es sollen die geplanten Eigenanteile für die LED-Umrüstung zur Finanzierung genutzt werden. Die geplante Summe der Eigenanteile wird als ausreichend eingeschätzt. Die Fördermitteleinnahmen entfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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