Beschlussvorlage - 06-2015-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Privateigenes Fahrzeug des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Ilona Liehs
- Antragsteller:
- Liehs, Ilona
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 01.02.2001 hat die Gemeindevertretung Gotthun den PKW des Bürgermeisters als privateigenes Dienstfahrzeug anerkannt, da er ohne den Einsatz seines privaten Fahrzeugs die im Auftrag der Gemeinde durchzuführenden Fahrten nicht durchführen kann.
Die Anerkennung ist in der Regel nur möglich, wenn eine dienstlich notwendige Jahresfahrleistung des Fahrzeughalters von mindestens 6 000 km zu erwarten ist (Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen (VVK), Erlass des Finanzministeriums vom 29. November 2001, Punkt 2.1.3).
Die jährliche Mindestfahrleistung von 6000 km wird nicht erreicht.
Für Dienstfahrten mit Fahrzeugen, die nicht als privateigenes Dienstfahrzeug anerkannt sind erfolgt die Erstattung der Wegstreckenentschädigung entsprechend des
Landesreisekostengesetzes M-V in Höhe von zurzeit 0,25 €/km.
