Beschlussvorlage - 06-2015-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr.: 03/01/01 -  Anerkennung des Fahrzeugs des Bürgermeisters als privateigenes Dienstfahrzeug vom  01.02.2001.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 01.02.2001 hat die Gemeindevertretung Gotthun den PKW des Bürgermeisters als privateigenes Dienstfahrzeug anerkannt, da er ohne den Einsatz seines privaten Fahrzeugs die im Auftrag der Gemeinde durchzuführenden Fahrten nicht durchführen  kann.

 

Die Anerkennung ist in der Regel nur möglich,  wenn eine dienstlich notwendige Jahresfahrleistung des Fahrzeughalters von mindestens 6 000 km zu erwarten ist (Allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge zu Dienstreisen (VVK), Erlass des Finanzministeriums vom  29. November 2001, Punkt 2.1.3).

Die jährliche Mindestfahrleistung von 6000 km  wird nicht erreicht.

 

Für Dienstfahrten mit Fahrzeugen, die nicht als privateigenes Dienstfahrzeug anerkannt sind erfolgt die Erstattung der Wegstreckenentschädigung entsprechend des

Landesreisekostengesetzes M-V in Höhe von zurzeit 0,25 €/km.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 11100.

 

 

 

 

 

 

                           56131000

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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