Beschlussvorlage - 25-2014-051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt,

das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung mit Gültigkeit ab 01.02.2015, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Knirpsenstadt“ Röbel e.V., Seebadstr. 23a, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg,

zu erteilen.

Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt: Gemäß § 16 KiföG soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertagesstätten im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen. Mit den Verträgen werden u.a. leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist im § 20 KiföG M-V so geregelt, dass der Finanzierungsbedarf der Einrichtung, welcher nicht durch Land und Landkreis gedeckt wird, mindestens zu je 50 % von den Eltern und der Gemeinde zu tragen ist. Gemeinden können zur Entlastung der Eltern einen höheren Anteil übernehmen. Der Stadtvertretung wird empfohlen 50 % der Kosten zu übernehmen.

Die Kita „Knirpsenstadt“ hat seit 8 Jahren keine Anpassung der Entgelte vorgenommen. Zwischenzeitlich sind einige Kostenpositionen gestiegen, so dass eine Neuverhandlung mit dem Landkreis notwendig wurde.

Die Kosten für die Wohnsitzgemeinde je Kind und Monat verändern sich bei einer 50 %-igen Beteiligung wie folgt:

 

                                                        Wohnsitzanteil (WSA)                            WSA

Krippenplatz                                           bis 31.01.2015                                          ab 01.02.2015

 

ganztags                                                        152,26 €                                                        154,50 €

Teilzeit ( 6 Std.)                                            91,36 €                                                          92,70 €

Halbtags (4 Std)                                            60,91 €                                                          61,80 €

 

Kindergartenplatz

 

ganztags                                                          95,70 €                                                        102,72 €

Teilzeit              (6 Std)                                            57,42 €                                                          61,63 €

Halbtags ( 4 Std)                                            38,28 €                                                          41,09 €             

 

Hortplätze werden in dieser Einrichtung nicht angeboten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja Plan 2015       36100.54159

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag/Einzahlung in €                   -    

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Mehraufwand in €                 ca. 1.000 €/Jahr

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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