Beschlussvorlage - 25-2014-051
Grunddaten
- Betreff:
-
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Leistungsvertrag nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Meike Hennings
- Antragsteller:
- Hennings, Meike
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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16.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt,
das gemeindliche Einvernehmen nach § 16 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) zur Leistungs- und Qualitätssicherungsvereinbarung sowie der Entgeltvereinbarung mit Gültigkeit ab 01.02.2015, zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung „Knirpsenstadt“ Röbel e.V., Seebadstr. 23a, 17207 Röbel/Müritz und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vertreten durch den Landrat, Platanenstr. 43 in 17033 Neubrandenburg,
zu erteilen.
Die Stadt Röbel/Müritz beteiligt sich in Höhe von 50 % an den ausgewiesenen Kosten der Anlage des Leistungsvertrages ab Vertragsbeginn.
Sachverhalt
Sachverhalt: Gemäß § 16 KiföG soll der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Leistungsverträge über den Betrieb der Kindertagesstätten im Einvernehmen mit der Gemeinde, in der die Förderung angeboten wird, abschließen. Mit den Verträgen werden u.a. leistungsbezogene Entgelte der jeweiligen Einrichtung festgelegt. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist im § 20 KiföG M-V so geregelt, dass der Finanzierungsbedarf der Einrichtung, welcher nicht durch Land und Landkreis gedeckt wird, mindestens zu je 50 % von den Eltern und der Gemeinde zu tragen ist. Gemeinden können zur Entlastung der Eltern einen höheren Anteil übernehmen. Der Stadtvertretung wird empfohlen 50 % der Kosten zu übernehmen.
Die Kita „Knirpsenstadt“ hat seit 8 Jahren keine Anpassung der Entgelte vorgenommen. Zwischenzeitlich sind einige Kostenpositionen gestiegen, so dass eine Neuverhandlung mit dem Landkreis notwendig wurde.
Die Kosten für die Wohnsitzgemeinde je Kind und Monat verändern sich bei einer 50 %-igen Beteiligung wie folgt:
Wohnsitzanteil (WSA) WSA
Krippenplatz bis 31.01.2015 ab 01.02.2015
ganztags 152,26 € 154,50 €
Teilzeit ( 6 Std.) 91,36 € 92,70 €
Halbtags (4 Std) 60,91 € 61,80 €
Kindergartenplatz
ganztags 95,70 € 102,72 €
Teilzeit (6 Std) 57,42 € 61,63 €
Halbtags ( 4 Std) 38,28 € 41,09 €
Hortplätze werden in dieser Einrichtung nicht angeboten.
