Beschlussvorlage - 25-2014-048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage beigefügte

3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Müritz“ der Stadt Röbel/Müritz vom 29.11.2006.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut dem Gerichtsurteil des OVG Greifswald vom 18.12.2013 sind Bundeswasserstraßen in die Beitragserhebung der Wasser-und Bodenverbände einzubeziehen, Mehrkosten für Erschwernisse sind zu berücksichtigen und die Verbandsgebietsfläche ist eindeutig auszuweisen. Da die Satzung des WBV „Müritz“ in diesen Punkten fehlerhaft war, wurde in der Verbandsversammlung am 01.07.2014 eine neue Verbandssatzung rückwirkend zum 01.01.2014 beschlossen. Durch die Einbeziehung der Bundeswasserstraßen in die Gebührenkalkulation und die Planung von Einnahmen aus Mehrkosten (Erschwernisse) änderte sich der allgemeine Hebesatz ab dem Jahr 2014 von 7,00 € auf 6,54 € je Beitragseinheit (BE). Der Beitrag 2014 für die Stadt Röbel/Müritz wurde darauf hin mit Bescheid vom 21.08.2014 von bisher 39.491,40 € auf 37.254,81 € herab gesetzt. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag von 2.236,59 € für 2014 wird für den noch ausstehenden Bescheid für 2014 des Wasser- und Bodenverbandes über die Erhebung von Erschwerniskosten (Durchlässe an gemeindl. Straßen und manuelle Krautung der Gräben im Stadtgebiet) eingesetzt. Ab dem Jahr 2015 ist eine Änderung der Gebührensätze in der Umlagesatzung der Stadt zwingend notwendig.

Bisher wurde in die Kalkulation der Gebührensätze ein Verwaltungskostenanteil in Höhe von  pauschal 10 %  einberechnet. Der tatsächliche Arbeitszeitaufwand für die Beitragsumlegung des Verbandes auf die Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigten (Pächter) in Verbindung mit der jährlichen Änderung der Hebesätze für die Schöpfwerke und Deiche und  Neukalkulation der Gebührensätze und der damit notwendigen Erarbeitung der Änderungssatzungen liegt tatsächlich bei mehr als 30%. Als Kostenansatz wird der Stadtvertretung vorgeschlagen aufgrund Ihres Ermessenspielraumes jedoch nur 20 % der Personalkosten, der Sachkosten und einen Gemeinkostenanteil (20 % der Personalkosten) mit ebenfalls anteiligen 20 % für einen Büroarbeitsplatz anzusetzen, um bei einem Klageverfahren bezüglich des Verwaltungskostenanteiles das Risiko einer Überdeckung sicher auszuschließen.

Die vorliegende Kalkulation beinhaltet damit einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von

4,10 €/ha, der in der Anlage: Kalkulation Verwaltungskosten aufgeschlüsselt wurde und die bestmöglichste Annäherung an die tatsächlichen Kosten darstellt. Die Berechnung der Kosten eines Büroarbeitsplatzes sind im Bericht 2012/2013 der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt) ausgewiesen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

X

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

  55201 4322900 

  55201 5643000                             

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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