Beschlussvorlage - 25-2014-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andrea Riemann
- Antragsteller:
- Riemann, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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27.11.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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16.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt, den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Röbel/Müritz mit Wirkung vom 1. Januar 2015 monatliche Entschädigungen in folgender Höhe zu gewähren:
- Wehrführer 170,00 € (bisher: 150,00 €)
- Stellvertretender Wehrführer 85,00 € (bisher: 75,00 €)
- Zugführer 40,00 € (bisher keine Entschädigung)
- Gruppenführer 40,00 € (bisher keine Entschädigung)
- Gerätewart 50,00 € (bisher: 40,00 €)
- Jugendwart 65,00 € (bisher: 40,00 €)
- Schriftwart 40,00 € (bisher keine Entschädigung)
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 5 der Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 (GVOBl. M-V S. 667) darf die einem Gemeindewehrführer in amtsangehörigen Gemeinden monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung 170,00 € nicht überschreiten. Nach § 2 Abs. 2 FwEntsch VO M-V erhält der Stellvertreter des Gemeindewehrführers in amtsangehörigen Gemeinden eine monatliche Aufwandsentschädigung, die höchstens die Hälfte der für den Gemeindewehrführer festgesetzten Aufwandsentschädigung betragen darf. Nach § 5 S. 1 FwEntschVO M-V können Personen mit besonderen Aufgaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden. Gemäß § 5 S. 2 dieser Verordnung zählen dazu insbesondere unter anderem Geräte- und Jugendfeuerwehrwarte sowie Leiter von Einsatzabteilungen. Gemäß
§ 5 S. 3 können im Einzelfall für spezielle Tätigkeiten gesondert Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Röbel/Müritz hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 die im Beschlussvorschlag genannten monatlichen Entschädigungen vorgeschlagen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen |
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| Nein | X | Ja |
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Im Haushalt vorgesehen? |
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| Nein | X | Ja, Produktkonto …………………. |
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| Aufwand wird im Haushalt 2015 im Produktkonto 12601 50190000 eingestellt ………………. |
Ertrag/Einzahlung in € …………………… |
| Überplanmäßige Ausgabe | |||
Aufwand/Auszahlung in € 5.880,00 (Mehraufwand gegenüber 2014 = 2.220,00 €) |
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| Außerplanmäßige Ausgabe |
