Beschlussvorlage - 25-2014-035
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungsbeschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 "Achter de Muer" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 11.03.2014 über die Ziele und Zwecke der Planung sowie ihre Auswirkungen zu informieren und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wahrzunehmen.
Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 20 „Achter de Muer“ der Stadt Röbel/Müritz hat vom 19.05.2014 bis einschließlich 20.06.2014 öffentlich ausgelegen. Die von der Aufstellung des Bebauungsplanes betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Durch die Bürger wurden während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen vorgetragen.
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen TöB sind im beiliegenden Abwägungsmaterial zusammengestellt. Das Abwä-gungsergebnis ist mitzuteilen.
