Beschlussvorlage - 25-2014-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Stadtvertretung Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Antragsteller:
- Lübke, Heidemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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23.09.2014
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund von Aktualisierungsbedarf aus dem neuen Muster einer Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindetages wird der Beschluss einer neuen Geschäftsordnung empfohlen.
Gegenüber der derzeitig gültigen Geschäftsordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
§ 2 Abs. 4
Der Satz „Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Gemeindevertretung in Angelegenheiten teilnehmen, bei denen sie vorher beratend mitgewirkt haben.“ wurde gestrichen.
§ 3 Abs. 3 und 4 wurden neu eingefügt.
§ 5 Abs. 2 die Formulierung
alt: Tagesordnungspunkte, die von einem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, können nicht gegen den Willen der Antragsteller von der Tagesordnung abgesetzt werden.
wurde dem Muster wie folgt angepasst.
Tagesordnungspunkte, die von einem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt werden, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen.
In § 9 wurde die Reihenfolge der Absätze verändert.
alt: Absatz (1) neu: Absatz (4)
Absatz (2) Absatz (1)
Absatz (3) Absatz (2)
Absatz (4) Absatz (3)
Weiterhin erfolgte eine Klarstellung in Abs. 2 :
Die Ausschusssitze werden in der Art ermittelt, dass die Stimmen für die Wahlvorschläge jeweils mit der Zahl der zu wählenden Sitze multipliziert und durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen der Stadtvertreter dividiert werden.
In § 13 Abs. 4 wurde neu die Einsichtnahme in den öffentlichen Teil der Niederschriften über die Homepage des Amtes geregelt.
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.
