Beschlussvorlage - 25-2014-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehemalige Bahnstrecke / künftiger Rad- und Wanderweg Röbel-Stuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Ilona Liehs
- Antragsteller:
- Müller, Heinz-Fritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2014
| |||
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.09.2014
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte plant im Zuge der Konzeption und des Ausbaus eines überregionalen touristischen und alltagstauglichen Radwegenetzes den Kauf und anschließend den Ausbau des ehemaligen Bahndammes von Röbel nach Stuer. Damit soll in einem attraktiven Landschaftsraum eine hochinteressante Verbindung zwischen den Tourismuszentren an der Müritz und dem Plauer See geschaffen werden.
Nach Fertigstellung des kombinierten Rad- und Gehweges in Asphaltbauweise wird diese Trasse Bestandteil des Mecklenburgischen Seen-Radweges und des Radfernweges Elbe-Müritz.
Unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und um Kosten für den Ausbau zu sparen, wird nicht der gesamte Bahndamm ausgebaut (siehe Karte).
Nach bewährter Form aus den vergangenen Jahren wird der Landkreis den Kauf, die Planung und die Bauausführung übernehmen.
Die Anliegergemeinden Röbel/Müritz, Bollewick, Bütow, Fincken, Altenhof und Stuer beteiligen sich nach Abzug der bewilligten Fördermittel zur Hälfte an dem verbleibenden Eigenanteil. Die andere Hälfte des Eigenanteils trägt der Landkreis.
Die anteiligen Kosten der Gemeinden werden je nach Baufortschritt vom Landkreis als Abschlagzahlung abgefordert. Die Schlussrate erfolgt nach Vorlage der geprüften Schlussrechnung.
Die Fördermittel sind mit 75% abzüglich einer 10%igen nat. Kofinanzierung angesetzt.
Wird eine höhere Förderquote erzielt, verringern sich die Anteile der Gemeinden und des Landkreises entsprechend.
Der Landkreis kauft den Bahndamm im Jahre 2014. Die Co-Finanzierung durch die Gemeinden soll dann im Jahre 2015 erfolgen. Gegebenenfalls kann die Kaufpreis-Kofinanzierung in Zuge der Bauausführung mit den einzelnen Bauabschnitten verrechnet werden.
Der finanzielle Eigenanteil der jeweils betroffenen Gemeinden ermittelt sich aus einer Mischkalkulation vom streckenbezogenem Belegenheitsanteil (km) und der Einwohnerzahl (siehe Anlage 1 und Anlage 2). Das sind für die Stadt Röbel/Müritz 79.000 €.
Nach derzeitiger Kenntnislage soll der Weg in drei Abschnitten gebaut werden:
2015 1. BA Röbel – Dambeck (B198)
2016 2. BA Dambeck (B198) – Fincken (Knüppeldamm)
2017 3. BA Fincken (Knüppeldamm) – Altenhof / Stuer
Vor Baubeginn wird den Gemeinden ein aktualisierter Bauablauf- und Kostenplan vorgelegt.
Die Unterhaltung des Radweges wird entsprechend des Kreistagsbeschlusses vom 15.04.2014 (Beschluss-Nr.: B-KA I/6/2014) durch den Landkreis organisiert.
Nach Ablauf der Zweckbindungsfrist (Dauer wird durch den Fördermittelgeber festgelegt.) werden die anliegenden Gemeinden Eigentümer des Radweges.
Der Eigenanteil der Stadt Röbel/Müritz wird sich voraussichtlich auf 79.000 € belaufen.
Diese Maßnahme ist bisher nicht Bestandteil des Investitionsprogramms. Es besteht aber die Möglichkeit durch das Verschieben von 2 Vorhaben, die Finanzierung in 2015 zu sichern.
Die Entwässerung der Marienfelder Straße wird bereits in den Nachtrag 2014 eingearbeitet und das Vorhaben „Durchlass Graben vor Treppe Gildekamp“ kann in das Folgejahr verschoben werden. Die liquide Situation der Stadt ist schwierig, aber unter Beibehaltung strengster Sparsamkeit sollte es möglich sein, die anstehenden Investitionen zu finanzieren.
Es wird der Stadtvertretung vorgeschlagen, dem Grundsatzbeschluss zur Errichtung dieses Rad- und Wanderweges zuzustimmen.
