Beschlussvorlage - 06-2014-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „Neubau Apartmentgebäude im Sondergebiet Hafen“ der Stadt Waren (Müritz).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Waren (Müritz) zur Abgabe der Stellungnahme zum Entwurf des B-Planes Nr. 75 „Neubau Apartmentgebäude im Sondergebiet Hafen“ der Stadt Waren (Müritz) aufgefordert.

Der etwa 0,6 ha große Geltungsbereich des B-Planes liegt im südlichen Teil des Stadthafens. Hier sind die Errichtung einer Apartmentanlage mit Gastronomie und Wellness sowie die Erweiterung der Hafenanlagen vorgesehen. Die Fläche soll als Bestandteil der im Flächennutzungsplan der Stadt ausgewiesenen sonstigen Sondergebiete „Hafengebiet“ entwickelt werden. Es ist ein Apartmentgebäudekomplex vorgesehen, der das touristische und das Wohnungsangebot in Waren ergänzt und neue Potentiale für die Stadt in touristischer Hinsicht und für den Wohnungsmarkt erschließt.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des

B-Planes Nr.75 nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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