Beschlussvorlage - 06-2014-013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 „Neubau Vereinsheim ESV“ der Stadt Waren (Müritz).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

Das Plangebiet liegt in der Nordstadt von Waren (Müritz) zwischen dem Parkplatz an der Straße „Am Tiefwarensee“ und dem Tiefwarensee. Das Plangebiet ist Bestandteil einer öffentlichen Grünfläche und wird von dem Eisenbahnsportverein Waren e.V. (ESV) für seine wassersportlichen Aktivitäten genutzt. Der ESV plant auf dem Grundstück ein Vereinsheim mit einer Grundfläche von 120 m² und 60 m² für Nebenanlagen zu errichten. Der B-Plan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schafft innerhalb seines Geltungsbereiches die planungsrechtliche Voraussetzung für den Neubau des Vereinsheimes und die zukünftige Nutzung.

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Gotthun wird durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht berührt

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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