Beschlussvorlage - 06-2014-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Gemeinde Gotthun
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Ilona Liehs
- Antragsteller:
- Liehs, Ilona
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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19.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Grund der Anpassung der Hauptsatzung an das Muster vom Städte- und Gemeindetag wird der Beschluss einer neuen Hauptsatzung empfohlen.
Die derzeit gültige Hauptsatzung einschließlich der 1. Änderung wird in folgenden Punkten durch die neue Hauptsatzung geändert:
§ 3 Abs. 2 der Punkt 5 wurde gestrichen.
Punkt 5 Angelegenheiten der Rechnungsprüfung vor Abschluss der jeweiligen Prüfung.
§ 5 Abs. 1 der Punkt 3 das Wort „Ankäufen„ wurde eingefügt.
Punkt 3 bei Veräußerungen, Ankäufen oder Belastungen………….
Der § 6 wird neu gefasst und die Entschädigungshöhen können entsprechend der Entschädigungsverordnung vom 27. August 2013 angepasst werden.
In der anliegenden Hauptsatzung sind die fehlenden Sätze einzutragen.
Die Höhe der Aufwandsentschädigungen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde Stichtag ist der 30.06.2013: 307 Einwohner
Funktion | alte Beträge | neue Höchstbeträge lt. Entschädigungs-verordnung |
| Entscheidung der Gem.-Vertr. |
Bürgermeister § 8 Abs. 1 | 400,00 €/mtl. | bis 420,00 €/mtl. |
| Höhe muss festgelegt werden |
erster Stellvertreter § 8 Abs. 2 | 0,00 € | 84,00 €/mtl. | entspricht 20% v. Bgm.-Entsch. Dabei ist unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird. | kann |
zweiter Stellvertreter § 8 Abs. 2 | 0,00 € | 42,00 €/mtl. | Entspricht 10 % v. Bgm.-Entsch. Dabei ist unerheblich, ob die Vertretung ausgeübt wird. | kann |
Erster- und zweiter Stellvertreter § 14 Abs. 3 | 30,00 € je Teilnahme an Sitzungen | bis 40,00 €/ je Teilnahme an Sitzungen | zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsent-schädigung | Höhe muss festgelegt werden |
Mitglieder Gemeindevertretung und Ausschüsse § 14 Abs. 7 | 30,00 € /je Teilnahme an Sitzungen | bis 40,00 € je Teilnahme an Sitzungen |
| Höhe muss festgelegt werden |
Ausschuss-vorsitzende § 14 Abs. 7 | 45,00 € je geleitete Sitzung | bis 60,00 € je geleitete Sitzung |
| Höhe muss festgelegt werden |
Bitte bei der Festsetzung der Aufwandsentschädigungen unbedingt die Haushaltslage beachten.
