Beschlussvorlage - 06-2014-009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die anliegende Geschäfts-

Ordnung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf Grund von Aktualisierungsbedarf aus dem neuen Muster einer Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindetages wird der Beschluss einer neuen Geschäftsordnung empfohlen.

Gegenüber der derzeitig gültigen Geschäftsordnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

§ 2 Abs. 4

Der Satz „Mitglieder von Ausschüssen können als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Gemeindevertretung in Angelegenheiten teilnehmen, bei denen sie vorher beratend mitgewirkt haben.“ wurde gestrichen.

 

§ 3 Abs. 3 und 4 wurden neu eingefügt.

 

§ 5 Abs. 2 die Formulierung

alt: Tagesordnungspunkte, die von einem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, können nicht gegen den Willen der Antragsteller von der Tagesordnung abgesetzt werden.

 

wurde dem Muster wie folgt angepasst.

Tagesordnungspunkte, die von einem Gemeindevertreter oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt werden, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen.

 

In § 9 wurde lediglich die Reihenfolge der Absätze verändert.

alt: Absatz (1)      neu: Absatz (4)

      Absatz (2)              Absatz (1)

      Absatz (3)              Absatz (2)

      Absatz (4)              Absatz (3)

 

 

In § 13 Abs. 3 wurde neu die Einsichtnahme in den öffentlichen Teil der Niederschriften über die Homepage des Amtes geregelt.

 

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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