Beschlussvorlage - 06-2014-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachbargemeindliche Abstimmung zum B-Plan Nr. 20 "Achter de Muer" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Neudeck
- Antragsteller:
- Neudeck, Britta
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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19.06.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Röbel/Müritz zur Abgabe einer Stellungnahme zum B-Plan Nr. 20 „Achter de Muer“ aufgefordert. Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt Röbel/Müritz“ am nordöstlichen Rand der Neustadt. Es umfasst die in der Planzeichnung umgrenzten Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Röbel mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,75 ha.
Mit der Aufstellung des B-Planes soll Baurecht für die Errichtung von straßenbegleitenden Wohnbebauungen entlang der Straße Achter de Muer (Nachverdichtung) geschaffen werden; im Bereich der vorhandenen geschlossenen Bebauungen im südlichen Bereich sollen Umnutzungen zu Wohn- und Gewerbezwecken möglich werden. Der Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.
Die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun werden
nicht berührt.
