Beschlussvorlage - 06-2014-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den B-Plan Nr. 20 „Achter de Muer“ ( Stand März 2014) der Stadt Röbel/Müritz

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gotthun wurde durch die Stadt Röbel/Müritz zur Abgabe einer Stellungnahme zum B-Plan Nr. 20 „Achter de Muer“ aufgefordert. Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt Röbel/Müritz“ am nordöstlichen Rand der Neustadt. Es umfasst die in der Planzeichnung umgrenzten Flurstücke der Flur 2 der Gemarkung Röbel mit einer Fläche von insgesamt ca. 1,75 ha.

Mit der Aufstellung des B-Planes soll Baurecht für die Errichtung von straßenbegleitenden Wohnbebauungen entlang der Straße Achter de Muer (Nachverdichtung) geschaffen werden; im Bereich der vorhandenen geschlossenen Bebauungen im südlichen Bereich sollen Umnutzungen zu Wohn- und Gewerbezwecken möglich werden. Der Bebauungsplan soll die geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleisten.

Die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun werden

nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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