Beschlussvorlage - 06-2014-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen die 1. Änderung des B-Planes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Röbel/Müritz hat 1998 den B-Plan Nr. 6 „Erweiterung  Industriegebiet Glienholzweg“ aufgestellt. Das Bauland des Industriegebietes Glienholzweg (B-Plan Nr. 1 „Industriegebiet Glienholzweg“) war nahezu vollständig an Investoren verkauft und bebaut worden. Im Stadtgebiet standen keine weiteren Flächen für Ansiedlungen von Gewerbe zur

Verfügung. Mit dem B-Plan Nr. 6 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ wurde Baurecht

für neue wirtschaftliche Entwicklungen auf einer Fläche von ca. 30 ha geschaffen. Am nordöstlichen Rand des Industriegebietes befinden sich heute die Anlagen der Firma optimal media GmbH. Die Firma optimal media GmbH beabsichtigt, ihre Produktion in westliche Richtung zu erweitern. Die neuen Produktionshallen sollen in Fortführung der vorhandenen letzten Halle entstehen. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz hat am 25.03.2014 beschlossen, dass der B-Plan Nr. 6 der Stadt Röbel/Müritz geändert werden soll und die Aufstellung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgt. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die geplanten Erweiterungen der Firma optimal media GmbH.

Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz werden die planungsrechtlichen Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht berührt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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