Beschlussvorlage - 25-2014-008
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz.
Der Bereich, für den die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 gelten soll, umfasst in der Gemarkung Röbel, Flur 15 die Flurstücke 110/24 tlw. (tlw.=teilweise), 110/25, 110/26 tlw., 114/2, 114/3, 115/3, 115/3, 116/2, 116/3, 117/2, 117/3, 118/2, 118/3, 119/2, 119/3, 121/2, 121/3, 122/2, 122/3, 124/2, 125/2, 126/3, 126/4, 127/3, 127/4, 128/4, 128/6, 225/12 tlw., 225/13 tlw., 226/4, 226/9, 226/10, 227/4, 227/9, 227/10, 228/2 tlw., 228/4, 228/5, 228/6, 228/7, 229/2, 229/3 tlw., 229/5, 229/6, 229/7, 230/1 tlw., 230/2, 230/3, 230/4, 230/5 tlw., 231/1 tlw., 231/2, 232/2 tlw., 233/2 tlw., 234/2 tlw., 235/2 tlw., 236/2 tlw., 237/2 tlw. und 238/2 tlw. und ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Überprüfung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Erfordernisse,
- Überprüfung der Festsetzungen von öffentlichen Erschließungsanlagen und Anpassung an den notwendigen Bestand,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange.
- Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. - Der Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 „Erweiterung Industriegebiet Glienholzweg“ der Stadt Röbel/Müritz ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll, und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
- Die Kosten für die zu realisierende Bauleitplanung trägt der Vorhabenträger.
- Der Beschluss 25-2013-024 vom 25.06.2013 wird aufgehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma optimal media GmbH beabsichtigt ihre Produktion zu erweitern und das Betriebsgelände in westliche Richtung zu vergrößern.
Die geplanten Produktionsanlagen sollen sich unmittelbar an die vorhandenen Gebäude anschließen, um an bestehende Produktionsabläufe anzuknüpfen und optimal gestalten zu können. Dafür ist es erforderlich, den bisher an das Betriebsgelände angrenzenden und im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 06 als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzten Bereich aufzugeben und in den Standort einzubeziehen.
Die Firma optimal media GmbH hat sich zur Kostenübernahme der entstehenden Kosten für das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan bereiterklärt.
