Beschlussvorlage - 25-2014-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Neugestaltung Frei- und Grünanlage Klosterhügel“.
    Die Maßnahme umfasst die Freiraumgestaltung einschließlich dazugehöriger Busch- und Baumpflanzungen westlich des Kreuzungsbereiches Hanne-Nüte-Straße / Klos-terstraße, die Herstellung eines über den Klosterhügel verlaufenden Gehweges, die Anordnung von Freiraumausstattung sowie die Anordnung eines Kunstobjektes.
  2. Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung der Freianlagen                                              beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca.                                                                      60,7 T€              
  3. Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz (siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage).

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Erlass 01/2010 des MVBL M-V einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln (entspricht ca. 8,1 T€) zu tragen. Des Weiteren sind für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 6,7 T zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Klosterhügel verläuft westlich entlang der platzartigen Aufweitung der Hanne-Nüte-Stra-ße bis zum Kreuzungsbereich Klosterstraße / Hanne-Nüte-Straße. Er beinhaltet eine Fläche von ca. 600 m². Gegenwärtig zeigt sich der Klosterhügel als eine ungestaltete Brachfläche. Im Bereich der dort bereits sanierten Straßen stellt der Klosterhügel einen städtebaulichen Missstand dar. Die Stadt Röbel/Müritz beabsichtigt deshalb im Rahmen des Städtebauför-

derprogrammes den Klosterhügel zu sanieren und neu zu gestalten.

 

Nachdem im Rahmen der Sanierung der Klosterstraße die damals auf dem Klosterhügel be-findliche Stadtküche bereits abgebrochen wurde, ist es nunmehr Sanierungsziel der Neuge-staltung, den Klosterhügel für die Allgemeinheit zugänglich zu machen und einen neuen at-traktiven Aufenthaltsbereich zu schaffen.

 

Der Klosterhügel erhält einen bogenförmigen und 2m breiten Gehweg. Entgegen der bishe-rigen Planung des Gehweges mit einer wassergebundenen Decke, wird der Gehweg gem. Festlegung des Bauausschusses auf der Sitzung am 25.02.2014 jetzt mit Klinkerpflaster ausgeführt. Der Gehweg soll sich auf Forderung der Rahmenplanung aus gestalterischen Gründen farblich zwingend von den sonstigen Pflasterflächen absetzen. Es wird deshalb, in Anlehnung an die Farbe einer wassergebundenen Decke, ein Klinkerpflaster mit einem creme nuancierten Farbton gewählt. Bestandteil der Freianlage sind zwei mit Granitklein-stein-Pflaster ausgebildete Sitz- bzw. Aufenthaltsbereiche. Am nördlichen Wegende ist eine halbkreisförmige Platzaufweitung aus Klinkerpflaster angeordnet. In diesem Platzbereich wird der Höhenunterschied der vorhandenen Böschung mittels einer bogenförmigen Stufe ausgeglichen. Als Begrünung werden auf dem Klosterhügel drei Bäume und auf der östli-chen Seite des Gehweges wegebegleitend eine Strauchpflanzung angeordnet. Die am west-lichen Rand des Klosterhügels bereits vorhandene Buschhecke bleibt erhalten, sie erhält einen Pflegeschnitt.

Als Ausstattung erhält die Freianlage eine Bank, ein drehbares Sitzmöbel und Papierkörbe mit integrierter Hundetoilette. Auf der Platzaufweitung am nördlichen Wegende wird ein noch auszuwählendes Kunstobjekt angeordnet.

Weitere Details zur Maßnahme sind dem als Anlage zum Beschluss enthaltenem Erläute-rungsbericht zu entnehmen.

 

Die Bauausführung der Maßnahme ist im 2. Halbjahr diesen Jahres vorgesehen.

 

 

– Kosten- und Finanzierungsübersicht –  

 

Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Frei- und Grünanlage Klosterhügel setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

- Bauhauptkosten Freianlage                 36.130,00

- Baunebenkosten Freianlage              9.565,00

- Kunstobjekt                            15.000,00 €

 

              Gesamtkosten              60.695,00

 

Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

- max. mögl. Städtebauförderungsmittel              54.000,00

- abzügl.Überschreitung 15 % Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der

  Baunebenkosten gem. StBauFR 2011             4.145,50  

- abzügl. Überschreitung Förderobergrenze

  für Grünanlagen              2.549,50 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 des MVBL              8.100,00

 

verbleibende StBauFM              45.900,00

 

davon

Eigenanteil Stadt

- 20,0 % der StBauFM              9.180,00

 

Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

 

- Überschreitung 15 % Anteil der Bau-

  kosten als Obergrenze der Bauneben-

  kosten gem. neuer StBauFR 2011               4.145,50

- Überschreitung Förderobergrenze

  für Grünanlagen              2.549,50 €

- 15 % Eigenanteil Stadt gem.

  Erlass 01/2010 des MVBL              8.100,00

 

              Gesamt           14.795,00 € 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

X

Ja, Hhst.

a) 5110278139000

 

 

 

 

 

                       b) 5410078532400

Kosten in €                a)

  9.180,00

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

                                  b)

14.795,00 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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