Beschlussvorlage - 25-2014-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die beiliegende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß der §§ 45, 46 und 47(1) in Verbindung mit § 144 der Kommunalverfassung MV hat die Stadt Röbel/Müritz für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Es liegt der doppische Haushalt für das Haushaltsjahr 2014 zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Eröffnungsbilanz liegt im Entwurf vor. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist unverzüglich der Kommunalaufsicht vorzulegen. Sie ist öffentlich bekannt zu machen und an 7 Werktagen in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

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