Beschlussvorlage - 06-2014-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung eines Termins einer möglichen Stichwahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidemarie Lübke
- Antragsteller:
- Lübke, Heidemarie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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06.03.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Oktober 2013 ist der 25. Mai 2014 als Wahltag für die nächsten landesweiten Kommunalwahlen (Wahl der Gemeindevertretungen, der ehrenamtlichen Bürgermeister und der Kreistage) festgelegt worden.
Gem. § 3 Abs. 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Festlegung des Wahltages für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister gleichzeitig über den Termin für eine mögliche Stichwahl zu entscheiden.
Diese Stichwahl findet regelmäßig zwei Wochen später statt. Der zweite Sonntag nach der Wahl ist in diesem Jahr der Pfingstsonntag (08.06.2014). Da ein Feiertag für die Durchführung einer Wahl ungünstig ist, hat die Landesregierung den Gemeindevertretungen die Möglichkeit eingeräumt, diesen Termin durch einen Beschluss, der spätestens bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (13. März 2014) gefasst werden muss, um bis zu zwei Wochen zu verschieben.
Um im Amtsbereich Röbel-Müritz einen einheitlichen Termin für eine eventuelle Stichwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister festzulegen, soll der 15. Juni 2014 festgelegt werden.
