Beschlussvorlage - 06-2013-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

Mit der 2. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink (Geltungsbereich ca. 9.600m²) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienwohnungen geschaffen werden. Die bisherige Festsetzung im B-Plan als „gewerbliche Baufläche“ wird aufgegeben und zukünftig eine „Sonderbaufläche Ferienwohnungen“ festgesetzt.

 

Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Klink werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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