Beschlussvorlage - 06-2013-008
Grunddaten
- Betreff:
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Nachbargemeindliche Abstimmung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Blum-Dreier-Peters" der Gemeinde Klink
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Antragsteller:
- Mogck, Henryk
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gotthun
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Entscheidung
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19.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink.
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink nicht berührt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.
Mit der 2. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 „Blum-Dreier-Peters“ der Gemeinde Klink (Geltungsbereich ca. 9.600m²) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienwohnungen geschaffen werden. Die bisherige Festsetzung im B-Plan als „gewerbliche Baufläche“ wird aufgegeben und zukünftig eine „Sonderbaufläche Ferienwohnungen“ festgesetzt.
Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Klink werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt.
