Beschlussvorlage - 06-2013-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf (Stand 12.09.2013) zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink.

 

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wird durch die in Aufstellung befindliche 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink nicht berührt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Gotthun wurde im Rahmen der nachbargemeindlichen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abgabe eine Stellungnahme zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink aufgefordert.

 

Die Gemeinde Klink verfügt seit Oktober 2000 über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Im Rahmen der 2. Änderung soll die bisherige Darstellung als „gewerbliche Baufläche“ im Flächennutzungsplan aufgegeben werden und den aktuellen Planungsabsichten, eine Fremdenbeherbergung zu entwickeln, angepasst werden.

Es wird zukünftig im Änderungsbereich ein Sondergebiet Ferienwohnungen dargestellt

 

Durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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