Beschlussvorlage - 25-2013-049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für das Gesamtgebiet der Stadt unter Einbeziehung des Entwicklungsstandortes „Garagenstandort am Hafen“ in Auftrag zu geben.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In unregelmäßiger Folge, aber seit Jahren, bekundeten die unterschiedlichsten Vorhabens- und Erschließungsträger immer wieder das Interesse, im Bereich am Garagenstandort am Hafen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Schwerpunkt „Lebensmittelmärkte“ anzusiedeln.

Seit mehr als einem Jahr agiert diesbezüglich ein Projektentwickler aus Wittstock mit dem Ziel, diesen Standort von der Stadt zu erwerben, um hierher u. a. Aldi und Rewe vom nordwestlichen Stadtrand (Warener Chaussee) umzusiedeln und mit einem zeitgemäßen Konzept zu errichten. Ergänzt werden sollen die beiden Lebensmittelmärkte um einen Drogeriemarkt. Es ist weiter beabsichtigt, auch die derzeit im Bestandsobjekt eingemieteten Betriebe Frisör, Blumenladen etc. in das neue Konzept zu integrieren.

Seitens der Stadt wurden dem potenziellen Projektentwickler in mehreren Gesprächen die erforderlichen Vorleistungen, die erforderlichen Schritte bis zu einer diesbezüglichen kommunalpolitischen wie auch öffentlich-rechtlichen Entscheidung benannt. Aufgrund der Bedeutung des geplanten Vorhabens wurden die erforderlichen nächsten Verfahrensschritte in einem Behördengespräch mit dem Ministerium für Energie, Raumordnung und Landesentwicklung M-V, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, der Kreisplanung und der Stadt Röbel/Müritz am 03. 12. 2013 mit folgendem wesentlichen Ergebnis erörtert: Grundlage für weitere Entscheidungen ist die Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für das gesamte Stadtgebiet unter Einbeziehung des Entwicklungsstandortes „Garagenstandort am Hafen“. Ein derartiges Konzept soll u. a. Antworten auf die Fragen geben:

● Fügt sich der geplante Versorgungsstandort in die Einzelhandelsstruktur der Stadt

   ein?

● Welches ist eine angemessene Größe?

● Welche Branchenstruktur ist die richtige?

● Welche Auswirkungen und Möglichkeiten der Steuerung gibt es bezüglich der

    leergezogenen Objekte?

● Welche Auswirkungen hat eine „Nulllösung“, also keine Neuentwicklung am Hafen?

 

Neben der behördlichen Beurteilung (landesplanerische Stellungnahme) des Vorhabens soll das Konzept auch der kommunalpolitischen Meinungsbildung dienen.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Röbel/Müritz wird durch die Stadt in Auftrag gegeben.

Die Finanzierung dieses Konzepts erfolgt durch den Projektentwickler bzw. die potenziellen Investoren. Sollte im Ergebnis des Konzeptes die beabsichtigte Einzelhandelsentwicklung am Garagenstandort als eine städtebaulich sinnvolle Lösung bewertet werden, die Stadt jedoch eine weitere Vorbereitung des Vorhabens ablehnen, trägt die Stadt die entstandenen Kosten des Konzeptes (entsprechende Regelungen zwischen der Stadt und dem Investor erfolgen im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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