Beschlussvorlage - 25-2013-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensgebung für die Kooperative Gesamtschule Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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21.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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17.12.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem 1. August 2013 wurde die Umbildung der Schullandschaft in Röbel/Müritz abgeschlossen. Anstelle des ehemaligen Joliot-Curie-Gymnasiums und der Regionalen Schule am Gotthunskamp erfolgt der Unterricht nunmehr in einer Kooperativen Gesamtschule.
Eine Namensgebung für die neue Schule fand bisher nicht statt.
Gemäß § 106 (2) Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) kann der Schulträger der Schule im Einvernehmen mit der Schulkonferenz einen Namen geben. Die Namensgebung soll die Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule unterstützen. Schulen nach § 17 SchulG M-V (Kooperative Gesamtschule) können statt der Angabe der Schulart die Bezeichnung "Verbundene Regionale Schule und Gymnasium" führen.
Die Schulkonferenz der Kooperativen Gesamtschule hat in der Sitzung am 09. Oktober 2013 hinsichtlich der Schulnamensgebung ihrerseits die Initiative ergriffen und mehrheitlich den o.g. Namen vorgeschlagen. Dieser Beschlussfassung waren viele Beratungen mit Lehrern, Eltern und Schülern aber auch mit dem Bürgermeister vorausgegangen, die von dem Wunsch getragen waren, der "neuen Schule" auch einen neuen Namen, eine neue Identität, zu geben.
In Erwartung, dass sich der Schulträger dem Vorschlag der Schulkonferenz anschließt wurde auch förmlich das Einvernehmen zum Namen
Schulcampus Röbel
Verbundene Regionale Schule und Gymnasium
hergestellt.
