Beschlussvorlage - 25-2012-032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe-

    zogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung eines

    Einkaufszentrums.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 19 „Sondergebiet Ein-

    zelhandel Warener Chaussee-Hafen“ der Stadt Röbel/Müritz.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine

    gestrichelte Linie umgrenzt.

 

2. Ziel und Zweck der Planung

    - Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung für die

      Errichtung einer großflächigen Einzelhandelseinrichtung

    - Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen möglicher

      Nutzungen des Plangebietes

    - Ordnung der Verkehrserschließung des Plangebietes

    - Berücksichtigung umweltrechtlicher Belange

 

3. Alle im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

    Nr. 19 anfallenden Kosten für die Beplanung, Gutachten, Grunderwerb, die Freimachung

    und Beräumung des Geländes, die verkehrstechnische Erschließung, die Erschließung mit

    stadttechnischen Medien sowie die Realisierung der Bebauung und der Ausgleichsmaß-

    nahmen werden durch den Vorhabenträger entsprechend eines noch abzuschließenden

    städtebaulichen Vertrages getragen.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.      

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Röbel/Müritz die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums im Bereich des Hafens südwestlich der Warener Chaussee bzw. unterhalb des Wohngebietes Gildekamp beantragt. Gegenwärtig befindet sich auf dem geplanten Standort ein Garagenkomplex, ehemalige Scheunengebäude und ein Geschäftsgebäude mit Läden und Lebensmitteldiscounter.

Durch den Vorhabenträger ist die Errichtung eines Vollversorgers mit max. 1.900 m² und eines Discounters mit max. 1.200 m² geplant. Im Zuge der Entwicklung des Einkaufszen-trums sollen die städtebaulichen Missstände Garagenkomplex und ehem. Scheunengebäude behoben sowie das Geschäftsgebäude mit dem bestehenden Lebensmitteldiscounter abgerissen werden.

Der Stadt Röbel/Müritz entstehen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes  und die Umsetzung des Vorhabens keine Kosten. Durch den Abschluss eines städtebau-lichen Vertrages zwischen Vorhabenträger und der Stadt Röbel/Müritz wird die Kostenüber-nahme sämtlicher anfallenden Kosten durch den Vorhabenträger geregelt. 

Die Besonderheit des vorhabenbezogenen B-Planes besteht darin, dass der Vorhabenträger den Nachweis zu erbringen hat, dass er bereit und in der Lage ist, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und sich zur Durchführung des Vorhabens in einer konkreten Frist verpflichtet. Vor dem Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen

B-Plan muss ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abge-schlossen werden, ohne den der Plan keine Rechtskraft entfalten kann.

 

Da der Abriss des alten Discounters wesentliches städtebauliches Ziel ist, wurde der Gel-tungsbereich gegenüber dem Antragsschreiben erweitert.

 

Vorhabenträger ist die BGB Grundstücksgesellschaft Herten, Hohewardstraße 345, 45699 Herten. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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