Beschlussvorlage - 25-2013-022
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbeleuchtung in Röbel/Müritz, Grundsatzbeschluss zur Energieeinsparung
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Britta Neudeck
- Antragsteller:
- Müller, Heinz-Fritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Um auch künftig die finanzielle Leistungskraft der Stadt auf einem akzeptablen Niveau halten zu können müssen weitere Sparsamkeitsanstrengungen unternommen werden.
Auf der Einnahmenseite sind kaum Zuwächse zu erwarten.
Die Kommunen werden sich in einigen Bereichen von gewohnten Standards verabschieden müssen - schätzte Michael Thomalla, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages
M-V, anlässlich einer Beratung mit den Bürgermeistern unseres Amtes am 30. April 2013 die Situation ganz nüchtern ein.
Ein Ansatzpunkt sind die Energiekosten:
Mit, nach neuesten Schätzungen, 75 T pro Jahr für die Stadtbeleuchtung hat diese haushaltsrelevante Position eine Höhe erreicht, die nicht mehr vertretbar ist.
Unter Auswertung von Literaturempfehlungen, Hinweisen von Praktikern und Bürgern unserer Stadt insbesondere aber im Ergebnis mehrerer, auch nächtlicher, Straßen-begehungen wird folgende generelle Lösung empfohlen:
1. Bei den Hauptstraßen wird nur eine Straßenseite ausgeleuchtet.
2. Bei den Nebenstraßen erfolgt eine generelle Teil- Nachtabschaltung von 23.00 5.00 Uhr. Wenn diese ausnahmsweise eine beidseitige Straßenbeleuchtung haben, gilt darüber hinaus Grundsatz 1.
Unter Hauptstraßen (auf der beiliegenden Karte gelb dargestellt) sind Straßen zu verstehen, die eine besonders hohe Frequentierung, eine wichtige Erschließungsfunktion oder auch eine besondere Bedeutung für den Fremdenverkehr aufweisen.
Nebenstraßen sind Straßen, die insbesondere Wohn-, Gewerbe- und Mischgebiete erschließen.
Diese zuvor genannte Lösung gilt als Grundsatzentscheidung. Mit der Umsetzung dieser Grundsätze werden mit Sicherheit einige Anpassungen erfolgen müssen, die sich aus den speziellen örtlichen und technischen Gegebenheiten ergeben.
