Beschlussvorlage - 25-2013-019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Stadtvertretung Röbel/Müritz beschließt im Rahmen der Städtebauförderung die Durchführung der Erschließungsmaßnahme „Sanierung und Neugestaltung Töpferwall  - Bauabschnitt Straße Töpferwall -“.
Die Maßnahme umfasst als 3. Bauabschnitt der Sanierung und Neugestaltung des Quartiers Töpferwalls die Erneuerung des Straßenkörpers, die bauliche Anpassung an den bereits realisierten - Bauabschnitt Freianlage - sowie die Erneuerung und Ergänzung der Straßenentwässerung.

2.        Der Gesamtkostenaufwand für die Herstellung der Straße                                              beträgt gem. Kostenschätzung (brutto) ca.                                                                      230,0 T€              

3.        Finanzierung

3.1              Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über das Städtebauförderungsprogramm der Stadt Röbel/Müritz (Aufstellung der Kosten und Finanzierung siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage).

3.2              Die Stadt Röbel/Müritz hat gem. Städtebauförderrichtlinie M-V 2011 einen zusätzlichen Eigenanteil von 15 % an den Städtebauförderungsmitteln (entspricht ca. 34,0 T€) zu tragen. Des Weiteren sind gem. der Städtebauförderrichtlinie 2011 für nicht förderfähige Maßnahmen ca. 3,6 T€ zusätzliche städtische Mittel aufzubringen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bereich des Töpferwalls wird seit 2012 saniert und neu gestaltet. Die Gesamtmaßnahme setzt sich aus den Teilabschnitten Freianlage, Parkplatz und Straße zusammen. Mit der Realisierung der Gesamtmaßnahme wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Töpferwall und ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt vollzogen. Das Bauvorhaben erfolgt unter Berücksichtigung der geplanten Baumaßnahme der AWO „Pflegezentrum und Betreutes Wohnen“.  

Nachdem im Jahr 2013 der 1. Bauabschnitt, die Sanierung und Umgestaltung der nord-westlich der Straße Töpferwall befindlichen -Freianlagen- abgeschlossen ist, die Bauausführung des  2. Bauabschnitts -Neuerrichtung Parkplatz- im 2. Halbjahr 2013 realisiert wird, folgt nun als 3. und letzter Bauabschnitt die Sanierung der Straße Töpferwall. Der Abschnitt des Straßenbaus umfasst eine Fläche von ca. 1.800 m².

Die Straße Töpferwall befindet sich in einem äußerst schlechten Bauzustand. Sie zeigt Setzungen, erhebliche Schlaglöcher und verkehrstechnische Mängel. Die Oberfläche der Straße (Beton) ist völlig verschlissen. Die Entwässerung der Straße ist nicht mehr ausreichend funktionstüchtig. Auf Grund des schlechten baulichen Zustandes ist die vorhandene Straße als städtebaulicher Missstand anzusehen.

 

Die Straße verläuft auf einer Länge von ca. 300 m zwischen der Mirower Straße und der Mühlenstraße. Die Straße hat städtebaulich eine sehr große Bedeutung, da sie gem. den Sanierungszielen als Erschließungsstraße für den zentrumsnahen Auffangparkplatz Töpferwall fungiert. Damit wird gesichert, dass derjenige Teil des ruhenden Verkehrs, der auf Grund der Parkdauer für die Innenstadt eher unverträglich ist, hier im Zufahrtsbereich zur historischen Innenstadt auf den Parkplatz gelenkt werden kann. Mit der Anbindung an die Mirower Straße (Landesstraße L 241) wird gleichzeitig gewährleistet, das der Ziel- und Quellverkehr der Innenstadt sofort über das überregionale Verkehrswegenetz geführt bzw. abgeleitet werden kann. Damit wird in der Funktionseinheit der Straße und des Parkplatzes Töpferwall ein großer Beitrag zur Verkehrsentlastung des Sanierungsgebietes geleistet. 

 

Die Fahrbahn wird angepasst an den Bestand durchgängig in einer Breite von 5,0 m ausgebaut. Sie erhält eine Asphaltdecke im Dachprofil. Zur seitlichen Einfassung werden Beton-Hochborde gesetzt. Die Regenentwässerung erfolgt jeweils über Rinnen, bestehend aus 2 Reihen Granit-Großsteinpflaster in Beton verlegt. Der im südlichen Teil befindliche restliche Gehweg (zwischen Mirower Straße und Abzweig Gehweg zum ZOB) wird entsprechend in der gleichen Form umgebaut, wie er bereits im Bereich des 1. BA

-Freianlagen- ausgeführt wurde.

 

Die Bauausführung der Maßnahme ist im Jahr 2014 vorgesehen. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 4 Monaten gerechnet. Über einen genaueren Zeitpunkt bestehen leider auf Grund der zeitlichen Abhängigkeiten zum Baubeginn der AWO-Pflegeeinrichtung noch erhebliche Unsicherheiten. Da auf Grund des Umfangs des Bauvorhabens und der zu erwartenden schweren Bautechnik erhebliche Schäden an der neuen Straße zu befürchten sind, ist beabsichtigt, mit der Straßenbaumaßnahme frühestens nach der Fertigstellung des Rohbaus der AWO-Pflegeeinrichtung zu beginnen.

 

 

– Kosten- und Finanzierungsübersicht –  

 

Die geplanten Gesamtkosten in EURO (brutto) der Baumaßnahme Straße Töpferwall setzen sich wie folgt zusammen:

 

3. BA Straße Töpferwall

 

- Bauhauptkosten              195.065,99 €

- Baunebenkosten                34.768,43 €

              Gesamtkosten              229.834,42 €

 

Die Gesamtfinanzierung setzt sich wie folgt zusammen:

 

- max. mögl. Städtebauförderungsmittel              228.326,61 €

- abzügl. Überschreitung 15 % Anteil der

  Baukosten als Obergrenze der Bauneben-

  kosten gem. neuer StBauFR 2011                   2.058,78 €

- abzügl. 15 % Eigenanteil Stadt

  gem. StBauFR 2011              33.940,17 €

 

verbleibende StBauFM              192.327,66 €

 

davon

Eigenanteil Stadt

- 20 % der StBauFM              38.465,53 €

 

Die nicht förderfähigen Kosten die durch die Stadt zu tragen sind, setzen sich wie folgt zusammen:

 

- 15 % Eigenanteil Stadt

  gem. StBauFR M-V              33.940,17 €

- Überschreitung 15 % Anteil der Bau-

  kosten als Obergrenze der Bauneben-

  kosten gem. neuer StBauFR 2011              2.058,78 €

- Verkehrsschilder/Markierungen                           1.323,16 €

- Honorarkosten Verkehrsanl. Straße              184,65 €

 

                                                    Gesamt              37.506,76 €

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

2014

 

Nein

X

Ja, Hhst.

a) 51102788139000

 

 

 

 

 

                        b) 5410078532300

Kosten in €  a) 38.465,53

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

                    b) 37.506,76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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