Beschlussvorlage - 25-2013-021
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Achter de Muer" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
- Antragsteller:
- Berger, Uwe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.05.2013
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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30.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:
1. die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13a BauGB für den Bereich Achter de Muer in der Stadt Röbel/Müritz.
Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 20 Achter de Muer der Stadt Röbel/ Müritz.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
2. Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung
möglicher Nutzungen des Plangebietes
- die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange
- die Ordnung der Verkehrserschließung und Erschließung mit Medien der Ver- und
Entsorgung,
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange
3. den Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen.
Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
4. der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die Finanzierung der Erarbeitung des Bebauungsplanes erfolgt über das Städtebauförderprogramm der Stadt Röbel/Müritz.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bauaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat verfügt, dass gegen-wärtig auf Grund nachbarrechtlicher Problemstellungen eine Bebauung der Grundstücke entlang der Straße Achter de Muer in geschlossener Bauweise nicht möglich ist.
Durch die Überplanung der Flächen entlang der Straße Achter de Muer mit einem Bebau-ungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erlangung von Baurecht geschaffen werden.
Das Planverfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.
