Beschlussvorlage - 25-2013-016
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltermäßigung für Röbeler Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Annett Schulz
- Antragsteller:
- Schulz, Annett
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus Röbel/Müritz
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Vorberatung
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27.05.2013
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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30.05.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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25.06.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt für die außerschulische Nutzung der Sportstätten in der Stadt Röbel/Müritz den ortsansässigen Vereinen und der Volkshochschule eine Ermäßigung des Entgeltes einzuräumen.
Das Nutzungsentgelt für Trainingszeiten oder Wettkämpfe beträgt ab dem 01. August 2013 8,00 /Stunde und Feld für die Nutzung der Sporthalle, Am Gotthunskamp, 4,00 /Stunde für die Nutzung der Sporthalle, Schulstraße 20 und 3,00 /Stunde für die Nutzung des Sportplatzes einschl. 2 Umkleidekabinen.
Trainingszeiten und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ortsansässiger Röbeler Vereine, städtischer Jugendeinrichtungen und der Feuerwehr sind kostenfrei.
Der Beschluss des Hauptausschusses vom 15.03. 2004 wird zum 01.08.2013 aufgehoben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Wirkung von 01. August 2013 tritt die neue Entgeltordnung für die städtischen Sporteinrichtungen in der Stadt Röbel/Müritz in Kraft.
Zur Sicherung eines regen Vereinslebens in Röbel/Müritz ist es erforderlich, den rein ehrenamtlich organisierten Vereinen eine Entgeltermäßigung für die Nutzung der städtischen Sporteinrichtungen zu gewähren.
Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Vereine, weiterhin Pflegearbeiten in der Stadt Röbel/Müritz zu übernehmen.
Bisher waren für die Nutzung der Sporthalle Am Gotthunskamp 7,84 /Stunde und Feld, für den Sportplatz 1,40 /Stunde (für 2 Umkleidekabinen) als ermäßigtes Entgelt und 4,00 /Stunde für die Sporthalle Schulstraße 20 (Festsetzung durch den Landkreis) zu zahlen.
