Beschlussvorlage - 06-2013-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erhebt die Gemeinde Gotthun keine Einwände gegen den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren.

Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde wird durch die in Aufstellung befindliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren nicht berührt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen.

 

Mit der 7. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Waren (Müritz) soll für zwei Flurstücke, die bisher aufgrund ihrer geringen Größe nicht für eine Bebauung vorgesehen waren, nach nunmehr erfolgter Verschmelzung zu einem Flurstück eine Bebauungsmöglichkeit durch die Festsetzung von Baugrenzen geschaffen werden.

 

Durch die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Fontanestraße“ der Stadt Waren (Müritz) werden planungsrechtliche Belange und Entwicklungsziele der Gemeinde Gotthun nicht beeinträchtigt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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