Beschlussvorlage - 06-2013-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gotthun beschließt die in der Anlage befindliche,

eine Bürgerin nennende Vorschlagsliste der Gemeinde Gotthun für die Schöffenwahl 2013.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Verwaltungsvorschrift „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der

Schöffen und Jugendschöffen Amtszeit 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018“ des Justiz-

ministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 19. April 2012 (Amtsbl. M-V

S. 399) ist von den Gemeinden und so auch von der Gemeinde Gotthun bis zum 1. Mai 2013

jeweils eine Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz

(GVG) aufzustellen.

Mit Schreiben vom 20. August 2012 hat der Präsident des Landgerichts Neubrandenburg

gemäß § 36 Abs. 4 Satz 2 GVG u.a. bestimmt, dass von der Gemeinde Gotthun (mindestens) eine Person für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen ist.

Nach § 36 Abs. 2 GVG

- soll die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und

  sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

- muss die Vorschlagsliste Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der

  Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten.

Mit einem im Müritz-Anzeiger Nr. 25/2012 vom 8. Dezember 2012, Nr. 01/2013 vom

12. Januar 2013 und Nr. 03/2013 vom 9. Februar 2013 veröffentlichten Artikel wurden die

Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereichs Röbel-Müritz gebeten, sofern sie zur Übernahme

der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Schöffen bereit sind, diese Bereitschaft bis zum

15. Februar 2013 dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz mitzuteilen. Gegenüber dem Bürgermeister der Gemeinde Gotthun, Herrn Saathoff, bekundete Frau Vera Baumann ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamts eines Schöffen.

 

Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung

von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Hhst.

 

 

 

 

 

 

 

Kosten in €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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